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Airbus und Air France schuldig: Urteil nach AF447-Absturz 2009

Ein Pariser Berufungsgericht verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung von 228 Menschen zu Höchststrafen.

Airbus und Air France schuldig: Urteil nach AF447-Absturz 2009

Airbus und Air France sind von einem Pariser Berufungsgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Urteil erging 17 Jahre nach dem Absturz von Flug AF447 über dem Atlantik – bis heute die schwerste Luftfahrtkatastrophe in der Geschichte Frankreichs. Beide Unternehmen wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro (umgerechnet rund 260.600 US-Dollar) verurteilt.

Die verhängte Strafe entspricht der gesetzlichen Höchststrafe für fahrlässige Tötung durch Unternehmen in Frankreich. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die dargelegt hatte, dass Nachlässigkeiten des Flugzeugbauers und der Fluggesellschaft „unbestreitbar" zum Absturz des Fluges AF447 beigetragen hätten. Bei dem Unglück im Jahr 2009 kamen alle 228 Passagiere und Besatzungsmitglieder an Bord ums Leben.

Ein jahrzehntelanger Rechtsstreit

Das Urteil vom Donnerstag ist der vorläufige Abschluss eines außergewöhnlich langen juristischen Verfahrens. Das Strafverfahren gegen Airbus und Air France wurde bereits im März 2011 eingeleitet – also rund zwei Jahre nach dem Absturz. In den folgenden Jahren folgten zahlreiche Anhörungen und Berufungsverfahren, bevor Ende des vergangenen Jahres eine vollständige Neuaufnahme des Prozesses stattfand, die schließlich zum aktuellen Urteil führte.

Für die Angehörigen der 228 Opfer bedeutet das Urteil nach mehr als anderthalb Jahrzehnten eine juristische Anerkennung der Mitverantwortung beider Unternehmen. Flug AF447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris über dem Atlantischen Ozean abgestürzt. Die Katastrophe erschütterte die internationale Luftfahrtbranche und löste umfangreiche Sicherheitsdebatten aus.

Bedeutung für Airbus und Air France

Für Airbus, den europäischen Flugzeugbauer mit Hauptsitz in Toulouse, sowie für die französische Fluggesellschaft Air France stellt das Urteil einen erheblichen Reputationsschaden dar – auch wenn die Geldstrafen in Höhe von je 225.000 Euro gemessen an den Umsätzen beider Konzerne vergleichsweise gering ausfallen. Die eigentliche Tragweite des Urteils liegt in der offiziellen Feststellung der strafrechtlichen Mitverantwortung für eine der folgenreichsten Flugzeugkatastrophen der europäischen Luftfahrtgeschichte.

Das Verfahren verdeutlicht zugleich, wie langwierig und komplex strafrechtliche Aufarbeitungen von Flugunglücken in Frankreich sein können. Von der Einleitung des Strafverfahrens im Jahr 2011 bis zum rechtskräftigen Urteil vergingen mehr als 14 Jahre – eine Zeitspanne, die für die betroffenen Familien besonders belastend war.

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