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Zweiter Anlauf für Verfassungsrichterwahl im Bundestag

Koalition braucht Opposition für Zweidrittelmehrheit und setzt auf neue SPD-Kandidatin

Zweiter Anlauf für Verfassungsrichterwahl im Bundestag

Im Bundestag steht in dieser Woche erneut die Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht an. Der erste Versuch war im Juli gescheitert, nachdem die Abstimmungen kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden waren. Hintergrund war die Ablehnung in der Unionsfraktion gegenüber der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die wegen ihrer Positionen zu Abtreibung und einer Impfpflicht während der Corona-Pandemie auf Widerstand gestoßen war. Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur im August zurück, die übrigen Vorschläge blieben bestehen. Nun tritt der Bundestag zu einem zweiten Anlauf an, begleitet von großer Nervosität in den Fraktionen.

Das Verfahren zur Besetzung der Stellen ist zweistufig. Zunächst entscheidet der Richterwahlausschuss des Bundestages über die Vorschläge. Zwölf Abgeordnete gehören diesem Gremium an, für eine Empfehlung sind mindestens acht Stimmen notwendig. Der Ausschuss kommt am Montagabend zusammen, um über die von der SPD neu nominierte Juristin Sigrid Emmenegger zu entscheiden. Bereits im Juli hatten sich Ausschussmitglieder auf die Kandidatur des Arbeitsrichters Günter Spinner und der Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold verständigt. Bestätigt das Gremium auch Emmenegger, folgt am Donnerstag die geheime Abstimmung im Plenum. Für eine Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die mindestens die Stimmenmehrheit der Mitglieder des Bundestages einschließen muss.

Die Ausgangslage bleibt angespannt. Zwar gilt es als wahrscheinlich, dass Emmenegger im Richterwahlausschuss die nötige Unterstützung erhält, doch für die Wahl im Bundestag ist die Koalition auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Grüne und Linke hatten zuletzt Kritik an mangelnder Einbindung geäußert, die Linksfraktion lässt zudem offen, ob sie Günter Spinner mittragen wird. Auch die Frage, ob seine mögliche Wahl nur mit Stimmen der AfD zustande kommen könnte, sorgt für Diskussionen. Zwar bleibt bei geheimer Abstimmung unklar, wer für oder gegen einen Kandidaten stimmt, doch in der Regel orientieren sich die Abgeordneten an den Empfehlungen ihrer Fraktionsspitzen.

Über die Kandidaten liegen klare Profile vor. Sigrid Emmenegger ist seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo ihr Senat für Themen wie Energieleitungsausbau und Naturschutzrecht zuständig ist. Günter Spinner, derzeit Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, bringt langjährige Erfahrung aus unterschiedlichen Arbeitsgerichten mit. Die dritte Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war zuvor im Bundesjustizministerium tätig. Sollte die Wahl im Bundestag erneut scheitern, würde das Verfahren auf den Bundesrat übergehen – ein Szenario, das die Koalition vermeiden will.

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