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Wirecard-Prozess startet mit juristischen Spannungen

Anleger fordern Milliarden, EY weist Vorwürfe strikt zurück

Wirecard-Prozess startet mit juristischen Spannungen

Der Prozess um den Bilanzskandal des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard hat begonnen und wirft bereits zu Beginn erhebliche Fragen zur Verfahrensführung auf. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht stehen Schadenersatzforderungen von etwa 27.500 Anlegern im Raum, die durch die Insolvenz des Unternehmens im Jahr 2020 Vermögensverluste in Milliardenhöhe erlitten haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Ansprüche in Höhe von bis zu 8,5 Milliarden Euro, die gegen insgesamt zehn Beklagte, darunter den ehemaligen CEO Markus Braun und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gerichtet sind.

Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde die Vorarbeit des Landgerichts München von der Vorsitzenden Richterin Andrea Schmidt scharf kritisiert. Sie bemängelte die mangelhafte juristische Qualität des Vorlagebeschlusses und rief gleichzeitig alle Beteiligten zu einer möglichen gütlichen Einigung auf. Diese Haltung gibt den Klägern zwar einen Hoffnungsschimmer, verdeutlicht jedoch auch die Komplexität des Mammutverfahrens, das voraussichtlich Jahre in Anspruch nehmen wird. Ein Anlegeranwalt schätzt, dass die Klärung der Anträge und die Fokussierung auf aussichtsreichere Forderungen das Verfahren um ein bis zwei Jahre verlängern könnten.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY steht besonders im Fokus der Klagen, da sie als potenziell solventester Adressat betrachtet wird. Die Firma hatte die Bilanzen von Wirecard über Jahre hinweg uneingeschränkt testiert. Ob diese Testate jedoch als Kapitalmarktinformationen im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) gelten, ist rechtlich umstritten. Das Gericht machte deutlich, dass das Gesetz hierzu keine eindeutige Regelung bietet. EY selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, stets nach bestem Wissen und Gewissen geprüft zu haben.

Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage, inwieweit die Rolle der Testate im Verfahren berücksichtigt werden kann. Diese Dokumente sind nicht öffentlich einsehbar, sodass die Öffentlichkeit lediglich erfährt, ob ein Testat erstellt wurde. EY argumentiert, dass Testate keine Kapitalmarktkommunikation darstellen und somit nicht Gegenstand des Verfahrens sein können.

Während Anlegeranwälte betonen, dass ein Erfolg der Kläger trotz der Verzögerungen nicht ausgeschlossen sei, bleibt die Unsicherheit groß. Beobachter gehen davon aus, dass das Verfahren, selbst bei einem positiven Ausgang für die Kläger, noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Das Gericht hat klargestellt, dass zunächst alle unklaren Anträge geprüft werden müssen, bevor substanzielle Entscheidungen getroffen werden können.

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