Wirecard-Prozess nach dreieinhalb Jahren: Wann kommt das Urteil?
Am 270. Sitzungstag läuft das Mammutverfahren gegen Markus Braun noch immer – doch ein Ende zeichnet sich ab.

Der Wirecard-Prozess schreibt Geschichte – allerdings keine ruhmreiche. An diesem Mittwoch findet in München der 270. Sitzungstag statt, angesetzt für neun Uhr im Münchner Justizpalast. Die Pressestelle des Landgerichts München I kündigte lediglich die „Verkündung von Beschlüssen und Erteilung von Hinweisen" an. Sensationen sind nicht zu erwarten. Das Verfahren läuft seit Dezember 2022 – und damit bereits dreieinhalb Jahre.
Dass der Prozess überhaupt noch andauert, ist selbst eine Nachricht. Doch warum zieht sich das Verfahren so in die Länge, und wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Was war Wirecard – und warum ist der Fall so bedeutend?
Wirecard war einst ein Vorzeigeunternehmen des deutschen Technologiesektors. Aus einem Gewerbegebiet im Münchner Vorort Aschheim heraus stieg das Unternehmen bis in den DAX auf und war zeitweise mehr wert als die Deutsche Bank. Das Geschäftsmodell basierte ursprünglich auf der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen im Online-Handel – anfangs vor allem für die Porno- und Glücksspielbranche.
Als immer mehr Staaten Online-Glücksspiel verboten und Pornoanbieter ihre Inhalte kostenlos zugänglich machten, präsentierte Wirecard ein neues Geschäftsmodell: die Vermittlung von Zahlungsabwicklungen an ausländische Drittpartner gegen Gebühr. Diese sogenannten Drittpartnergeschäfte machten zuletzt mehr als die Hälfte des Umsatzes und den gesamten Jahresgewinn aus. Das Problem: Gewinne von fast zwei Milliarden Euro waren schlicht nicht auffindbar. Im Juni 2020 meldete Wirecard Insolvenz an – einer der größten Bilanzskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Die drei Angeklagten und ihre Strategien
Seit Dezember 2022 stehen drei Männer in München vor Gericht: der langjährige Wirecard-Chef Markus Braun, Ex-Dubai-Statthalter Oliver Bellenhaus sowie der ehemalige Chefbuchhalter Stephan von Erffa. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das milliardenschwere Drittpartnergeschäft schlicht erfunden zu haben.
Bellenhaus hatte sich bereits im Sommer 2020 den Behörden gestellt und vor Gericht umfassend gestanden. Er bezeichnete sich und von Erffa als „operative Säulen" des Betrugs und belastete Braun schwer: Braun habe falsche Zahlen vorgegeben, von Erffa habe Umsatz- und Ertragsvorgaben zurückgespielt, und er selbst habe die Abrechnungen der Drittpartner entsprechend gefälscht.
Braun bestreitet die Vorwürfe vehement. Seine Version: Eine kriminelle Bande um den flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek und Bellenhaus habe Umsätze hinter seinem Rücken gestohlen. Von Erffa räumte zwar einzelne Versäumnisse ein, bestritt aber die Kernvorwürfe. Ein Versuch, psychische Beeinträchtigung im Tatzeitraum geltend zu machen, scheiterte – Gutachter befanden ihn für voll schuldfähig. Seitdem verfolgt er eine ähnliche Verteidigungsstrategie wie Braun.
Von den drei Angeklagten sitzt nur noch Braun in Untersuchungshaft in der JVA München. Von Erffas Haftbefehl wurde bereits im Sommer 2021 aus familiären Gründen außer Vollzug gesetzt, Bellenhaus kam im Frühjahr 2024 frei. Brauns Anwälte scheiterten bislang mit allen Versuchen, den Haftbefehl ihres Mandanten aufzuheben – das Gericht befürchtet Fluchtgefahr.
Warum dauert das Verfahren so lange?
Die schiere Komplexität des Falls macht das Verfahren zu einem der aufwendigsten der deutschen Justizgeschichte. „Das Verfahren ist sehr umfangreich: Es gibt einen langen Tatzeitraum, unterschiedliche Tatkomplexe, riesige Datenmengen, viele Personen, die eine Rolle gespielt haben", erklärt Laurent Lafleur, Sprecher des Landgerichts München I.
Die Zahlen sprechen für sich: Mehr als 240 Zeugen und Sachverständige wurden bisher vernommen. Der Aktenbestand umfasst 1.440 Bände. Die Liste der Urkunden, die in das Verfahren eingeführt werden sollen, füllt allein 293 Seiten – und ein Großteil der Unterlagen muss übersetzt werden.
Hinzu kommen zahlreiche Rechtshilfeersuchen ins Ausland, denen viele geladene Zeugen schlicht nicht nachkamen. Auch Marsalek selbst – nach wie vor auf der Flucht – erschien naturgemäß nicht. Brauns Strafverteidigerin Theres Kraußlach stellte zudem umfangreich Beweisanträge, denen das Gericht jeweils nachgehen musste.
Das Koblenzer Verfahren als zusätzliche Bremse
Ein weiterer Grund für die Verzögerung: Neue Akten aus laufenden Ermittlungen trafen immer wieder ein. Besonders das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bremste den Prozess zusätzlich aus. Darin geht es um ein weltweit agierendes Betrugs- und Geldwäschenetzwerk, das über Scheinfirmen Geld von Kreditkartennutzern gestohlen haben soll – und in dem auch der Name Jan Marsaleks auftaucht.
Ebenfalls involviert: eine langjährige Wirecard-Managerin, die das Asien-Geschäft leitete und eng mit Marsalek zusammenarbeitete. Sie wurde aus Singapur nach Deutschland ausgeliefert. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung, Beihilfe zum Betrug und Beihilfe zur Untreue. Die Datenträger der Managerin wurden erst Ende März 2026 an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übergeben und durften erst nach Zustimmung der Singapurer Behörden in Deutschland verwertet werden.
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Zur AktienanalyseBrauns Anwältin Kraußlach besteht darauf, dass ohne vollständige Auswertung des Koblenzer Verfahrens kein Urteil über ihren Mandanten gesprochen werden kann. „Wir sind der Meinung, dass es absurd ist, dass in diesem Fall zwei verschiedene Ermittlungsverfahren geführt werden", sagte sie.
Ein Urteil noch 2026 – ist das realistisch?
Ja, möglicherweise. Mitte Juni deutete Richter Markus Födisch an, im Juli eine Frist setzen zu wollen, innerhalb der noch Beweisanträge gestellt werden können. Die Datenauswertung sei „abgeschlossen". Offenbar hat sich das Gericht auch ein Bild vom Koblenzer Verfahren gemacht.
Florian Eder, Strafverteidiger von Bellenhaus, erkennt ein „anstehendes Ende des Prozesses". Sein Mandant verfolge das Verfahren mit „stoischer Ruhe". „Er hat einen wesentlichen Beitrag für das Verfahren geleistet. Das muss man am Ende in besonderem Maße berücksichtigen. Denn nur so wird man in der Zukunft auch überhaupt an Kronzeugen noch kommen", so Eder. Bellenhaus dürfte als Kronzeuge mit einem deutlichen Strafrabatt rechnen.
Richter Födisch hat Termine bis Ende des Jahres angesetzt. Da Braun weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, ist das Gericht verpflichtet, dem Beschleunigungsgrundsatz der Strafprozessordnung zu entsprechen und in der Regel zwei Verhandlungstage pro Woche anzusetzen. Nach Ablauf der Beweisantragsfrist folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung – und dann das letzte Wort der Angeklagten. Ein Urteil noch in diesem Jahr scheint damit erstmals greifbar nah.


