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Widerrufsbutton soll Online-Käufen mehr Klarheit bringen

Neue Regeln betreffen auch Finanzdienstleistungen und schränken bisher unbegrenztes Widerrufsrecht ein

Widerrufsbutton soll Online-Käufen mehr Klarheit bringen

Der Widerruf von Verträgen nach einem Online-Kauf soll künftig einfacher werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass Anbieter auf ihren Internetseiten einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen müssen. Mit dieser Maßnahme setzt die Regierung europäische Vorgaben um und will sicherstellen, dass Kunden unkompliziert von ihrem Recht auf Vertragsauflösung Gebrauch machen können. Der Button soll sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen und Finanzgeschäfte gelten und mit einer eindeutigen Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ versehen sein. Er muss während der gesamten Widerrufsfrist jederzeit erreichbar, deutlich hervorgehoben und leicht zugänglich sein.

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig betonte, dass diese Neuerung den Alltag vieler Menschen erleichtern werde. Ihrer Ansicht nach müsse der Widerruf ebenso unkompliziert sein wie der Kauf selbst. Mit wenigen Klicks sollen Verbraucher künftig ihre Entscheidung rückgängig machen können. Bevor das Vorhaben in Kraft tritt, muss es jedoch noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Neben der Einführung des Widerrufsbuttons enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen für den Bereich der Finanzdienstleistungen. Anbieter, die ihre Produkte über Internet oder Telefon vertreiben, sollen verpflichtet werden, ihre Kunden ausführlich und verständlich über Inhalte und Folgen der Verträge zu informieren. Verbraucher sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungen auf einer soliden Informationsgrundlage zu treffen. Darüber hinaus erhalten sie das Recht, eine direkte persönliche Kontaktaufnahme einzufordern.

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft das Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen. Bislang galt in Fällen unvollständiger Information durch den Anbieter ein unbefristetes Widerrufsrecht. Laut Ministerium konnten dafür bereits kleinere Verstöße ausreichen. Künftig soll diese Regelung entfallen. Stattdessen wird die Widerrufsfrist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss begrenzt, sofern die Verbraucher korrekt über ihre Rechte informiert wurden. Bei Lebensversicherungen verlängert sich diese Frist auf 24 Monate und 30 Tage.

Auch beim Online-Abschluss von Finanzverträgen soll es strengere Regeln geben, um Verbraucher vor irreführenden Gestaltungen zu schützen. Unternehmen dürfen künftig keine Auswahlmöglichkeiten mehr so hervorheben, dass sie für den Kunden nachteilig sind, während andere Entscheidungen durch komplizierte Klickwege erschwert werden. Diese Vorgaben betreffen insbesondere Zustimmungs-Buttons, die bisher häufig so gestaltet waren, dass sie für das Unternehmen Vorteile brachten.

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