ANZEIGE

Wettrennen um autonome Kampfdrohnen: Boeing, Anduril und Airbus im Duell

Auf der Farnborough Airshow präsentieren Boeing, Anduril und Airbus ihre Entwürfe für einen milliardenschweren Markt autonomer Kampfdrohnen.

•• 3 Min
Wettrennen um autonome Kampfdrohnen: Boeing, Anduril und Airbus im Duell

Boeing, General Atomics, Anduril Industries und Airbus liefern sich ein intensives Rennen um den Bau autonomer unbemannter Kampfflugzeuge – einer der am genauesten beobachteten Wettbewerbe der globalen Verteidigungsindustrie. Auf der Farnborough Airshow in England präsentierten die Unternehmen ihre neuesten Entwicklungen für eine Klasse von Flugzeugen, die künftig an der Seite bemannter Kampfjets operieren sollen.

Boeing stach dabei mit einem entscheidenden Vorteil hervor: Während US-Konkurrenten wie General Atomics und Anduril lediglich maßstabsgetreue Modelle zeigten, präsentierte Boeing mit der „Ghost Bat" ein einsatzfähiges Flugzeug. „Wir haben das am weitesten entwickelte kollaborative Kampfflugzeug", sagte Bernd Peters, Boeings Vizepräsident für Entwicklung und Strategie, gegenüber Reuters. „Es ist echte Hardware, die Sie hier vor sich sehen." Boeing arbeitet seit 2017 an dem Programm und hat nach eigenen Angaben mehr als 100 Testflüge absolviert.

Anfang Juli nahm die Ghost Bat als erstes Flugzeug dieser Klasse an einer von den USA geleiteten multinationalen Militärübung teil. Bereits im Dezember hatte Boeing einen Test mit scharfer Munition gegen ein Luftziel durchgeführt – ein wichtiger Meilenstein für die Einsatzreife des Systems.

Milliardenschwerer Markt mit großem Potenzial

Die US-Luftwaffe erwartet für die Flugzeuge ihres Programms Kosten von einem Drittel oder weniger eines F-35-Kampfjets, der 80 Millionen US-Dollar oder mehr kosten kann. Richard Aboulafia, Geschäftsführer von AeroDynamic Advisory, schätzt, dass der Markt schließlich Hunderte von Flugzeugen pro Jahr erreichen könnte – eine breite Einführung erwartet er allerdings erst Mitte der 2030er Jahre.

Boeing hat bereits einen ersten Großauftrag gesichert: Im Dezember wurde ein dreijähriger Vertrag über 754 Millionen australische Dollar (rund 528 Millionen US-Dollar) für die Produktion von sieben unbemannten Kampfflugzeugen für die australischen Streitkräfte bekannt gegeben. Das Unternehmen hat zudem Partnerschaften mit mehreren deutschen Unternehmen angekündigt, um der deutschen Luftwaffe bis 2029 ein Flugzeug anbieten zu können.

Anduril und General Atomics mit US-Luftwaffen-Aufträgen

Die US-Luftwaffe vergab im vergangenen Monat Produktionsaufträge an General Atomics und Anduril Industries, um ihre erste Flotte semi-autonomer Begleitflugzeuge im Rahmen des Programms „Collaborative Combat Aircraft" (CCA) zu bauen. Anduril begann Anfang dieses Jahres mit dem Bau seiner FURY-Kampfdrohne in einem neuen Werk in Ohio und könnte nach Angaben von Senior Vice President Jason Levin bis zu 150 Flugzeuge pro Jahr produzieren.

Levin betonte die Entwicklungsgeschwindigkeit seines Unternehmens: „In zwei Jahren haben wir das übertroffen, woran viele andere Unternehmen seit vielen Jahren arbeiten. Anstatt nur kleine, schrittweise Fortschritte zu machen, machen wir lieber große Sprünge." Letzte Woche führte die US-Luftwaffe über der Mojave-Wüste einen Test mit scharfer Munition auf ein digitales Ziel unter Beteiligung von Andurils Flugzeug durch.

General Atomics-Sprecher Phil Ewing verwies auf die jahrzehntelange Erfahrung des Unternehmens im Bau unbemannter Flugzeuge wie der bekannten Predator-Drohne. Das Unternehmen habe in den letzten Jahren „Tausende und Abertausende" Stunden autonomer Flüge absolviert, so Ewing. Die US-Luftwaffe plant, bis zum Ende des Jahrzehnts mehr als 150 kampffähige CCA zu beschaffen, wobei die Vergabe des Hauptauftrags bis Sommer 2027 geplant ist.

Auch Europa mischt im Wettbewerb mit

Neben den US-Unternehmen drängen auch europäische Hersteller in den Markt. Airbus präsentierte auf der Farnborough Airshow den neu vorgestellten U760 Ravenstorm, der nach Unternehmensangaben Anfang der 2030er Jahre einsatzbereit sein soll. Parallel dazu arbeitet Airbus an einem Modell namens U740 Valkyrie und plant noch in diesem Jahr Testflüge mit zwei Flugzeugen, die von der US-amerikanischen Kratos Defense erworben wurden. Ein Airbus-Sprecher erklärte, dieser Ansatz ermögliche es dem Unternehmen, den europäischen Luftstreitkräften in naher Zukunft „Fähigkeiten für operative Experimente" anzubieten.

Auch auf der Software-Seite des CCA-Programms schreitet die US-Luftwaffe voran: Sie vergab Produktionsaufträge für Missionsautonomie an einen Pool von sechs Anbietern, darunter Lockheed Martin. Ein Sprecher von Lockheed Martin erklärte, das unbemannte Kampfflugzeug des Unternehmens „befindet sich in der Bauphase und wird nächstes Jahr fliegen". Der globale Wettbewerb um die Kampfdrohnen der Zukunft ist damit in vollem Gange – mit enormen wirtschaftlichen und strategischen Konsequenzen für die Verteidigungsindustrie weltweit.

Autonome KampfdrohnenBoeing Ghost BatAnduril FuryCollaborative Combat AircraftUs-Luftwaffe CcaFarnborough AirshowAirbus U760 RavenstormUnbemannte Kampfflugzeuge

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.