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Weniger Menschen erhalten BAföG als seit 2000

Durchschnittlicher Förderbetrag sinkt – erstmals auch Studienstarthilfe statistisch erfasst

Weniger Menschen erhalten BAföG als seit 2000

Die Zahl der Empfänger von BAföG-Leistungen ist im Jahr 2024 deutlich gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten rund 610.000 Personen finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – das sind 22.800 weniger als im Vorjahr. Damit lag die Zahl auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000. In den Jahren 2022 und 2023 war noch ein leichter Anstieg bei den Geförderten zu verzeichnen.

Der durchschnittliche Förderbetrag betrug im Jahr 2024 monatlich 635 Euro und lag damit fünf Euro unter dem Vorjahreswert. Auch die Gesamtausgaben des Bundes gingen zurück. Mit rund 3,1 Milliarden Euro wurden etwa 316 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Jahr zuvor – ein Rückgang um neun Prozent.

Der überwiegende Teil der BAföG-Empfänger bestand aus Studierenden. Insgesamt 483.800 von ihnen erhielten im vergangenen Jahr Leistungen. 129.000 der Geförderten, also rund 21 Prozent, waren Schülerinnen und Schüler. Die Mehrheit der Geförderten war jünger als 25 Jahre und wohnte nicht mehr im elterlichen Haushalt. Frauen profitierten häufiger von der Förderung als Männer: Ihr Anteil lag bei 59 Prozent, während Männer 41 Prozent der Empfänger stellten. Dieses Verhältnis entspricht weitgehend den Verhältnissen der Vorjahre.

Erstmals erfasste das Statistische Bundesamt im Jahr 2024 auch die neu eingeführte „Studienstarthilfe“. Diese richtet sich an junge Menschen unter 25 Jahren, die vor Aufnahme eines Studiums Sozialleistungen bezogen haben und sich erstmals an einer Hochschule einschreiben. Die Höhe der einmaligen Unterstützung beträgt 1.000 Euro. Insgesamt erhielten 10.700 Personen diesen Zuschuss, wofür der Bund rund 10,7 Millionen Euro aufwendete. Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom regulären BAföG gezahlt.

Für die kommenden Jahre planen Union und SPD eine schrittweise Erhöhung des BAföG. Die Wohnkostenpauschale für auswärtig wohnende Studierende soll bis zum Wintersemester 2026/2027 von derzeit 380 auf 440 Euro monatlich steigen. Der Grundbedarf, der aktuell bei 475 Euro liegt, soll zudem in zwei Stufen an die Grundsicherung angepasst werden – erstmals zum Wintersemester 2027/2028 und erneut ein Jahr später. Der individuelle Förderbetrag bleibt weiterhin abhängig von Faktoren wie dem Einkommen der Eltern und der Wohnsituation.

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