Weißes Haus prüft SEC-Plan für halbjährliche Unternehmensberichte
Ein bedeutender Schritt: Der SEC-Vorschlag zur Reduzierung der Berichtspflichten liegt nun dem Office of Management and Budget vor.

Das Weiße Haus prüft derzeit einen Vorschlag der US-Börsenaufsicht SEC, der börsennotierte Unternehmen von vierteljährlichen auf halbjährliche Berichtspflichten umstellen würde. Laut einem Eintrag auf einer offiziellen Regierungswebsite ging der Entwurf am Freitag beim Office of Management and Budget ein. Dies markiert einen wichtigen Meilenstein im Gesetzgebungsprozess.
Nach Abschluss der Prüfung durch das Weiße Haus kann die SEC-Kommission über die Veröffentlichung des Plans abstimmen und öffentliches Feedback einholen. Anschließend müssten die Kommissare erneut über eine endgültige Fassung abstimmen, bevor die Regelung in Kraft treten kann. Historisch gesehen dauert dieser Prozess von der Erstveröffentlichung bis zur finalen Regel durchschnittlich rund 18 Monate.
Hintergrund des Vorschlags ist eine Forderung von Präsident Donald Trump aus dem vergangenen Jahr, die Quartalsberichtspflicht für Unternehmen abzuschaffen. Gemäß einer von Trump unterzeichneten Durchführungsverordnung ist die SEC verpflichtet, Regulierungsentwürfe vor der Veröffentlichung dem Weißen Haus zur Prüfung vorzulegen.
Atkins will Bürokratie reduzieren
SEC-Chef Paul Atkins hat sich klar hinter den Reformplan gestellt und angekündigt, den Prozess zu beschleunigen. Er schlägt vor, die Häufigkeit der Berichterstattung an die Unternehmensgröße anzupassen – kleinere Firmen könnten demnach von weniger häufigen Meldepflichten profitieren. Atkins betont, die Änderung würde Unternehmen erheblich Zeit und Geld sparen.
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Zur AktienanalyseKritiker des Vorhabens warnen jedoch vor einem Verlust an Markttransparenz. Befürworter der bestehenden Quartalsberichte argumentieren, dass regelmäßige Offenlegungen Anlegern helfen, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. Für deutsche Privatanleger, die in US-Aktien investieren, könnte eine reduzierte Berichtshäufigkeit die Informationslage spürbar verschlechtern.
Die Details des Vorschlags sind bislang begrenzt öffentlich bekannt. Erst nach der Abstimmung der Kommission und einer öffentlichen Kommentierungsphase werden konkrete Ausgestaltungen erkennbar sein. Bis zu einer endgültigen Regelung dürften noch mehrere Monate vergehen.


