ANZEIGE

Wasserstoff aus Australien soll russisches Gas ersetzen

Fortescue und E.ON unterzeichnen Vereinbarung über die Lieferung von 5 Mio. Tonnen kohlenstofffreiem Brennstoff nach Deutschland und in die Niederlande

•• 4 Min
Wasserstoff aus Australien soll russisches Gas ersetzen

Der australische Milliardär und Vorstandsvorsitzende von Fortescue, Andrew Forrest, hat zugesagt, genügend grünen Wasserstoff zu produzieren und nach Deutschland zu exportieren, um etwa ein Drittel der Gasimporte aus Russland zu ersetzen - ein ehrgeiziger Plan, der laut Forrest Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Dollar erfordert.

Die Produktion von 5 Mio. Tonnen Wasserstoff, die Teil einer Absichtserklärung zwischen Forrest's Fortescue Metals und dem deutschen Energiekonzern E.ON ist, würde bedeuten, dass man von Grund auf genügend Kapazitäten für erneuerbare Energien aufbauen müsste, um ein Land von der Größe Großbritanniens zu versorgen.

Außerdem müsste eine Lösung für das Problem der Verflüssigung und des Transports großer Mengen Wasserstoff von einem Ende der Welt zum anderen zu einem rentablen Preis gefunden werden.

In der am Dienstag unterzeichneten Absichtserklärung haben Fortescue und E.ON vereinbart, eine praktikable Wasserstoffversorgungskette zwischen Australien, Deutschland und den Niederlanden zu entwickeln, die von E.ON-Chef Leo Birnbaum als "Wasserstoffbrücke" bezeichnet wird.

E.ON würde den Wasserstoff an seine 50 Mio. Kunden als Ersatz für Gas in Heizungs- und Industrieprozessen verteilen.

Grüner Wasserstoff wird mit Hilfe von Elektrolyseuren, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, hergestellt, um Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten - ein Prozess, der völlig frei von Kohlenstoffemissionen ist. Er ist jedoch in der Herstellung wesentlich teurer als der herkömmliche kohlenstoffintensive "graue" Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird.

Im vergangenen Jahr hat Fortescue Lieferverträge für grünen Wasserstoff in Milliardenhöhe abgeschlossen, aber noch nicht mit der kommerziellen Produktion des emissionsfreien Kraftstoffs begonnen. Das Unternehmen hat jedoch mit dem Bau der weltweit größten Produktionsanlage für Elektrolyseure begonnen und rechnet damit, seinen ersten grünen Wasserstoff bis 2024 in Tasmanien zu produzieren.

Forrest, die zweitreichste Person Australiens, erklärte am Dienstag auf einer Pressekonferenz, dass sich das Unternehmen nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine und der anschließenden Verpflichtung Europas, die Abhängigkeit von russischen Gasimporten zu verringern, in einer "Notlage" befinde.

Die Kosten einer umweltfreundlicheren Schifffahrt | FT Rethink Er beharrte darauf, dass die beträchtlichen Kostenhürden für die Schaffung eines lebensfähigen Marktes für grünen Wasserstoff gelöst werden würden: "Flüssiger Wasserstoff wird der größte Seehandel der Welt werden".

Forrest sagte, dass die für die Herstellung des Wasserstoffs benötigte Energie in Australien durch eine Mischung aus Wind- und Solarenergie erzeugt werden würde, machte aber keine genauen Angaben darüber, wo diese Projekte gebaut werden würden.

In einer späteren Erklärung sagte Fortescue, dass die von Forrest genannte Zahl von 50 Milliarden Dollar eine "hochrangige Einschätzung" dessen sei, was das Projekt kosten könnte und "angemessen" sei, um den Kontext und die Größenordnung zu verdeutlichen.

"Fortescue stellt klar, dass es keine Verpflichtung zu diesen Ausgaben gibt und alle endgültigen Investitionsentscheidungen im alleinigen Ermessen des Fortescue-Vorstands liegen", hieß es.

Fortescue hat zuvor versprochen, bis 2030 insgesamt 15 Mio. Tonnen grünen Wasserstoff zu produzieren, was den Bau von 200 Gigawatt Wind- und Solarenergie durch seine Tochtergesellschaft Fortescue Future Industries (FFI) erfordert.

Forrest hat den Anlegern von Fortescue mitgeteilt, dass das Unternehmen 10 Prozent seines jährlichen Gewinns nach Steuern in FFI pumpen wird, das vor kurzem Guy Debelle, den ehemaligen stellvertretenden Gouverneur der australischen Zentralbank, zu seinem neuen Finanzchef ernannt hat.

Im Rahmen ihres neuen Plans zur Verringerung der Abhängigkeit von russischem Gas strebt die EU bis 2030 die Produktion und Einfuhr von 20 Millionen Tonnen Wasserstoff an.

E.ON ist nicht das einzige deutsche Unternehmen, das einen Wasserstoffvertrag mit Fortescue unterzeichnet hat. Die Bayer-Abspaltung Covestro kündigte im Januar ihre Absicht an, ab 2024 jährlich 100.000 Tonnen grünen Wasserstoffäquivalent von FFI zu beziehen.

Die deutsche Regierung erklärte letzte Woche, dass ein schnellerer Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur notwendig sei, um ihr Ziel zu erreichen, bis zum Sommer 2024 weitgehend unabhängig von russischem Gas zu sein.

Robert Habeck, Wirtschaftsminister und Vizekanzler, gab außerdem bekannt, dass Deutschland seine Wasserstoffpartnerschaft mit den Vereinigten Arabischen Emiraten beschleunigt und erweitert hat.

Habeck, der bei der Ankündigung von Fortescue anwesend war, befürwortete die Vereinbarung.

"Der Wettlauf um die großtechnische Produktion und den Transport von grünem Wasserstoff ist in vollem Gange", sagte er. "Die Vereinbarung zwischen E.ON und FFI ist ein großer Schritt nach vorn und bringt sie in die Pole Position für die Lieferung von grünem Wasserstoff an die deutsche Industrie."

Australiens riesige ungenutzte Flächen sowie die reichlichen Sonnen- und Windressourcen haben das Land zu einem beliebten Standort für grüne Wasserstoffprojekte gemacht, und die Regierung behauptet, es habe "die größte Pipeline angekündigter grüner Wasserstoffprojekte in der Welt".

WasserstoffAustralien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.