ANZEIGE

Verlängerte Öffnungszeiten: Mehr Umsatz für Cannabis-Einzelhändler?

Cannabishändler experimentieren mit längeren Öffnungszeiten, um sinkende Preise auszugleichen.

•• 4 Min
Verlängerte Öffnungszeiten: Mehr Umsatz für Cannabis-Einzelhändler?

Als Reaktion auf sinkende Cannabispreise und die daraus resultierenden Umsatzrückgänge experimentieren Cannabishändler in den USA mit verlängerten Öffnungszeiten. Andere Betreiber nutzen detaillierte Verkaufsdaten, um zu ermitteln, ob längere Öffnungszeiten genug Geschäftsvolumen generieren, um die zusätzlichen Arbeits- und Betriebskosten zu rechtfertigen, wie mehrere Betreiber gegenüber MJBizDaily erklärten.

Auf nationaler Ebene gibt es laut Daten der Technologieplattform Dutchie und der Analytics-Firma Headset nur begrenzte Nachfrage nach legalem Cannabishandel in den späten Abendstunden. Händler in bestimmten Märkten berichten jedoch, dass sich verlängerte Öffnungszeiten auszahlen können. Dies deutet darauf hin, dass Inhaber von Cannabisläden profitieren können, indem sie sorgfältig analysieren, welche Tage – und Tageszeiten – zusätzlichen Gewinn bringen.

24-Stunden-Verkauf: Ein Standort als Vorreiter

„Wir betrachten jede zusätzliche Stunde als eigenständige Betriebsperiode“, sagte Raul Molina, Mitbegründer und Chief Operating Officer von Mint Cannabis, einem Händler mit Filialen in sechs Bundesstaaten. Die monatlichen Umsätze bei Mint stiegen nach der Erweiterung der Öffnungszeiten in seinem Paradise Road Store in Las Vegas auf 24 Stunden im ersten Monat um 22 Prozent. Dies ist ein operativer Vorteil, den wenige andere Gerichtsbarkeiten im Land gesetzlich vorsehen.

Auch in Gebieten, in denen Regulierungsbehörden vorschreiben, wann der Verkauf beginnen und enden darf, können verlängerte Öffnungszeiten Vorteile bieten. Social Dispensary sah seine Einnahmen verdoppeln, als es an seinem Standort in Louisville, Colorado, wöchentlich 28 zusätzliche Betriebsstunden hinzufügte.

Nevada sticht aus dem nationalen Trend hervor

Daten von Headset zeigen jedoch, dass Nevada von anderen US-Cannabismärkten abweicht. Nur zwei Bundesstaaten erlauben den 24-Stunden-Verkauf: Nevada und New Mexico. In Nevada entfielen 12 Prozent aller Transaktionen auf den Zeitraum zwischen 21 Uhr und Mitternacht. Weitere 3,6 Prozent der Verkäufe wurden zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens verbucht. Außerhalb Nevadas ergab Headset, dass nur 4,8 Prozent der Verkäufe zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens stattfinden. Weniger als ein Prozent der täglichen Verkäufe erfolgen nach 22 Uhr, wenn nur etwa acht Prozent der Geschäfte geöffnet sind.

Im Fall von Mint fiel die Entscheidung, 24 Stunden am Tag geöffnet zu bleiben, nach einer Marktanalyse. Das Unternehmen untersuchte Transaktionen rund um die Öffnungs- und Schließungszeiten und berücksichtigte Kundenfeedback. Mint betrachtete auch Tourismus- und Hospitality-Zeitpläne und bewertete die Nachfrage von Kunden, die außerhalb der traditionellen Arbeitszeiten tätig sind. Nach dem anfänglichen monatlichen Anstieg verlangsamte sich der Umsatz zwar etwas, stieg aber dennoch um 18 Prozent, so Molina. Die zusätzlichen Stunden machen nun etwa 15 Prozent der gesamten monatlichen Transaktionen des Standorts aus.

Wann tätigen Cannabiskunden die größten Einkäufe?

Nationale Daten zeigen, dass längere Öffnungszeiten nicht in jedem Markt die gleichen Ergebnisse liefern. Das Transaktionsvolumen erreichte seinen Höhepunkt um 17 Uhr, während die durchschnittliche Warenkorbgröße um 10 Uhr ihren Höchstwert von 54,82 US-Dollar erreichte, so eine Headset-Analyse der Transaktionen zwischen Januar und Juli 2026. Bis 23 Uhr sank die durchschnittliche Warenkorbgröße auf etwa 30,90 US-Dollar, während das Transaktionsvolumen nahe einem täglichen Tiefstand lag.

Die Daten von Dutchie zeigten ein ähnliches Muster, wobei die durchschnittliche Warenkorbgröße zwischen 10 Uhr und 11 Uhr etwa 70 US-Dollar erreichte, bevor sie später in der Nacht auf 44 US-Dollar sank. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Verbraucher allmählich später einkaufen. Die Daten von Dutchie zeigten, dass der Einkauf in den späten Abendstunden von 3,1 Prozent der täglichen Verkäufe im ersten Quartal 2025 auf 4,4 Prozent im zweiten Quartal 2026 stieg. Headset fand eine ähnliche Verschiebung: Der Anteil der Transaktionen außerhalb der Spitzenzeiten stieg von 5,6 Prozent im Zeitraum Januar bis Juli 2024 auf 6,5 Prozent im selben Zeitraum 2026.

Praktische Anpassungen statt pauschaler Lösungen

Kaya Bliss, ein New Yorker Cannabishändler mit zwei Standorten in South Brooklyn, untersuchte Verkäufe und Kundenverhalten, bevor er die Betriebszeiten erweiterte. Ursprünglich war die Dispensary von 10 Uhr bis 23 Uhr geöffnet, doch Kunden, die sich vor Eröffnung anstellten, veranlassten den Händler dazu, ab 9 Uhr zu öffnen. Die Öffnungszeiten am Freitag und Samstag wurden bis Mitternacht verlängert, nachdem der Händler einen Anstieg von Kunden bemerkte, die kurz vor Schließung ankamen. Kaya Bliss ist nun von Sonntag bis Mittwoch von 9 Uhr bis 23 Uhr und von Donnerstag bis Samstag bis Mitternacht geöffnet, so Mitbegründer und Eigentümer Edgar Kleydman.

Andere Betreiber haben auf die stundenspezifische Nachfrage reagiert, indem sie die Personalplanung anpassten, anstatt die Ladenöffnungszeiten zu ändern. NatureMed, das Cannabisläden in Missouri, Arizona und Kentucky betreibt, verfolgt stündliche Verkäufe und Transaktionen und vergleicht diese Zahlen mit Einnahmen, Arbeitskosten und anderen Betriebskosten. Das Unternehmen habe beschlossen, konstante Ladenöffnungszeiten beizubehalten und die Personalplanung entsprechend dem erwarteten Kundenaufkommen anzupassen, sagte Myles Mayfield, Leiter Marketing bei NatureMed.

Die entscheidende Frage: Bruttogewinn vs. Kosten

Allein zusätzliche Verkäufe sagen Händlern jedoch nicht, ob längere Öffnungszeiten lohnenswert sind. Sie müssen auch wissen, ob der Bruttogewinn die Kosten für das spätere Offenhalten deckt. „Die eigentliche Frage ist nicht einfach, ob eine Stunde Verkäufe generiert“, sagte Chris Kulian, Gründer des in Manhattan ansässigen Händlers Stoops. „Sondern ob der Bruttogewinn aus diesen Verkäufen die inkrementellen Kosten rechtfertigt, offen zu bleiben.“

Stoops hat entschieden, dass frühe Morgenstunden und einige späte Zeiten außerhalb der Spitzenbelastung weniger konsistent sind als Nachmittage und Abende. Um zu bestimmen, ob eine Zeit außerhalb der Spitzenbelastung eine volle Personalbesetzung rechtfertigt, verwendet der Store einen Benchmark von fünf oder sechs Transaktionen beziehungsweise etwa 250 bis 300 US-Dollar an Umsatz.

„Letztendlich gibt es keine Lösung, die für alle gleichermaßen passt“, sagte Levi Bowles von Dutchie. „Die richtige Strategie hängt vom Markt und der Gemeinschaft ab, die jeder Händler bedient.“

Cannabis-EinzelhandelÖffnungszeiten24-Stunden-VerkaufMint CannabisCannabis UmsatzLas VegasCannabismarkt Usa

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.