Verlängerung der Energiepreisbremse in Aussicht
Bundesregierung plant Fortführung der Energiepreisdeckelung bis ins Frühjahr 2024

Die deutsche Bundesregierung setzt in Anbetracht anhaltender Unsicherheiten auf dem Energiemarkt auf eine Fortführung ihrer Preisbremsenmaßnahmen für Gas und Strom. Trotz einer Beruhigung der Energiepreise in letzter Zeit, bleibt die Sorge vor potenziellen Risiken bestehen, besonders unter dem Eindruck des weiterhin andauernden Konflikts in der Ukraine. In einer kürzlich getroffenen Entscheidung hat das Bundeskabinett den Weg für eine Verlängerung dieser Maßnahmen bis Ende April 2024 geebnet. Dieser Schritt ist jedoch noch von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig.
Mit den derzeitigen Regelungen werden die Tarife für Haushaltskunden auf bestimmte Höchstpreise limitiert. Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine gesetzliche Änderung vorgeschlagen, die mit einem umfangreichen finanziellen Zuschuss zur Dämpfung der Strompreise beitragen soll. Hierbei geht es konkret um einen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dieser Zuschuss soll dazu beitragen, die Netzentgelte zu stabilisieren, was wiederum einen dämpfenden Effekt auf den Strompreis haben und allen Verbrauchern zugutekommen soll.
Allerdings hat diese geplante Verlängerung der Preisbremsen auch Kritik hervorgerufen. Einige Vertreter der Opposition und Experten bezweifeln, dass die Maßnahmen den erhofften Effekt haben werden, insbesondere da die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas zeitgleich auslaufen soll. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung äußerte Bedenken, dass die höhere Mehrwertsteuer die Effekte der Preisbremsen abschwächen könnte, was für viele Verbraucher mehr eine Preiserhöhung als eine Preisbremse bedeuten würde.
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Zur AktienanalyseDarüber hinaus gibt es auch Zweifel an der fristgerechten und flächendeckenden Umsetzung der verlängerten Energiepreisbremsen. Verbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband kommunaler Unternehmen warnen, dass eine zeitnahe Umsetzung durch Stadtwerke und Energieversorger zum 1. Januar 2024 gefährdet sei. Es mangelt an einer notwendigen Genehmigung der EU-Kommission, und die Zustimmung des Bundestages könnte sich bis Mitte Dezember hinziehen, wodurch den Versorgern nur wenig Zeit für die Anpassung von Abrechnungssystemen und die Information der Kunden verbleiben würde.


