ANZEIGE

USA wollen Maskenmandat nicht weiter durchsetzen

Ein Richter hat gegen die Pflicht zur Gesichtsbedeckung auf US-Flügen, in Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln entschieden

•• 3 Min
USA wollen Maskenmandat nicht weiter durchsetzen

Die USA werden die Maskenpflicht für Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr durchsetzen, nachdem ein US-Richter die Vorschrift nur wenige Tage nach ihrer Verlängerung zur Eindämmung der jüngsten Zunahme von Covid-19-Fällen für rechtswidrig erklärt hat.

Beamte der Biden-Regierung erklärten am Montag, die Vorschrift werde nicht in Kraft treten, während das Weiße Haus entscheidet, ob es gegen das Urteil der vom ehemaligen Präsidenten Donald Trump ernannten Richterin Kathryn Kimball Mizelle Berufung einlegen wird.

Es ist die letzte in einer Reihe von Entscheidungen konservativer Richter gegen die Covid-Minderungspolitik der Regierung. Mizelle sagte in ihrer Entscheidung, dass die US-Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention mit dem Mandat ihre rechtlichen Befugnisse überschritten, die öffentliche Ankündigungs- und Kommentierungsfrist unzulässigerweise übersprungen und keine ausreichende Erklärung für ihr Vorgehen abgegeben hätten.

Das Weiße Haus nannte die Entscheidung "enttäuschend".

Ein Verwaltungsbeamter sagte: "Die heutige Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die Anordnung der CDC zur Maskierung in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zeit nicht in Kraft ist. Daher wird [die Transportsicherheitsbehörde] ihre [Vorschrift], die das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsknotenpunkten vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt nicht durchsetzen."

Kurz nach der Ankündigung der Behörde erklärten die US-Fluggesellschaften American, Southwest, United, Delta und Alaska Airlines, dass das Tragen von Masken für ihre Mitarbeiter und Passagiere ab sofort freiwillig sei.

Beschäftigte der Fluggesellschaften hatten vor möglichen Zusammenstößen zwischen Passagieren und Personal nach der Entscheidung gewarnt. Die Maskenpflicht ist eine der politisch brisantesten politischen Reaktionen auf die Pandemie in den USA, wobei die Demokraten sie im Allgemeinen unterstützen und die Republikaner dagegen sind. Ron DeSantis, der republikanische Gouverneur von Florida, hat im vergangenen Jahr sogar eine Verordnung erlassen, die es Schulen verbietet, eigene Maskenvorschriften einzuführen.

Die meisten bundesstaatlichen und lokalen Gesundheitsbehörden haben die Maskenpflicht abgeschafft, obwohl der jüngste Anstieg der Infektionen Philadelphia dazu veranlasst hat, die Maskenpflicht wieder einzuführen. Die CDC hatte erst kürzlich ihre Vorschriften für Passagiere in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Flugzeugen und Zügen, um 15 Tage verlängert.

Die CDC-Bestimmungen wurden von einer Gruppe namens Health Freedom Defense Fund vor Gericht angefochten, die von Leslie Manookian geleitet wird, einer Aktivistin, die die Sicherheit von Impfstoffen in Frage gestellt hat.

Die Gruppe ist eine von mehreren, die eine Reihe von Maßnahmen der Biden-Administration im Bereich der öffentlichen Gesundheit angefochten haben, darunter auch die von ihr vorgeschlagene Anordnung, dass die meisten Angestellten des privaten Sektors geimpft werden oder sich wöchentlichen Tests unterziehen müssen. Dieses Mandat wurde aufgegeben, nachdem es Anfang dieses Jahres vom Obersten Gerichtshof blockiert worden war.

Mizelle stimmte mit dem Health Freedom Defense Fund in einer Reihe von Fragen überein, darunter auch, dass das Tragen von Masken nicht als "Hygiene" gelten sollte - womit es unter die Zuständigkeit der CDC fallen würde -, da Hygiene nur für Reinigungsmaßnahmen gilt.

"Das Tragen einer Maske reinigt nichts", schrieb Mizelle. "Es fängt höchstens Virentröpfchen ab. Aber es 'desinfiziert' weder die Person, die die Maske trägt, noch 'desinfiziert' es das Transportmittel."

Mizelle, die einst für den konservativen Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Clarence Thomas, gearbeitet hat, war eine umstrittene Kandidatin für das Amt einer Bundesrichterin in Florida. Sie wurde 2020 im Alter von 33 Jahren nominiert und stieß auf starken Widerstand der Demokraten, die ihre Bestätigungsanhörung aus Protest boykottierten.

Die American Bar Association erklärte damals, Mizelle sei für den Job nicht qualifiziert, da sie seit mindestens 12 Jahren nicht mehr als Anwältin tätig gewesen sei und keine Fälle geleitet habe.

USAMaskenpflichtPandemie

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.