ANZEIGE

USA: Psychedelika-Forschung soll Gesetz werden – Cannabis kämpft vor Gericht

Während der US-Kongress Psychedelika-Therapien dauerhaft verankern will, blockieren Generalstaatsanwälte die Cannabis-Neueinstufung der Trump-Regierung.

•• 3 Min

Die US-amerikanische Drogenpolitik bewegt sich auf zwei Gleisen gleichzeitig: Auf der einen Seite treibt ein parteiübergreifendes Bündnis im Kongress die gesetzliche Verankerung von Psychedelika-Forschung voran. Auf der anderen Seite sieht sich die Trump-Regierung mit einer wachsenden Klagewelle gegen ihre Cannabis-Neueinstufung konfrontiert. Beide Entwicklungen könnten die US-Drogenpolitik grundlegend verändern.

Im Mittelpunkt der Psychedelika-Initiative stehen die Abgeordneten Lou Correa (Demokrat, Kalifornien) und Jack Bergman (Republikaner, Michigan). Als Co-Vorsitzende des Congressional Psychedelics Advancing Therapies (PATH) Caucus wollen sie Trumps jüngste Exekutivanordnung zu psychedelischer Medizin in dauerhaftes Bundesrecht überführen. Ziel ist es, die Forschungsförderung für Substanzen wie Psilocybin, MDMA und Ibogain vor künftigen politischen Kurswechseln zu schützen.

Rep. Bergman betonte die Dringlichkeit dieses gesetzgeberischen Schutzschildes: „Der Zeitpunkt ist jetzt gekommen, um den Ball ins Rollen zu bringen – um Durchbrüche zu sehen." Er erklärte, er sei „produktagnostisch" und konzentriere sich ausschließlich auf klinische Ergebnisse für Veteranen und Patienten mit behandlungsresistenten psychischen Erkrankungen. Rep. Correa bezeichnete die Initiative als notwendige Korrektur des gescheiterten „Krieges gegen Drogen" und sieht in Psychedelika-Therapien das Potenzial, die psychische Gesundheitsversorgung zu revolutionieren.

Rückenwind aus der Regierung

Auch aus der Exekutive kommt Unterstützung. HHS-Sekretär Robert F. Kennedy Jr. bestätigte, dass Bundesbehörden „sehr begierig" darauf seien, einen regulatorischen Pfad für kontrollierten therapeutischen Zugang zu schaffen. Kennedy zeigte sich zuversichtlich, dass die Regierung Regeln finalisieren werde, die Veteranen mit PTSD und Depressionen den Zugang ermöglichen. VA-Sekretär Doug Collins signalisierte zudem Offenheit für innovative Finanzierungsmodelle, etwa staatliche Gutscheine für Veteranen, die Psychedelika-Therapien außerhalb des VA-Systems suchen.

Konkrete Gesetzesvorschläge sehen jährliche Mittel von 30 Millionen US-Dollar vor, um sogenannte „Centers of Excellence" an VA-Einrichtungen zu etablieren, die sich diesen neuartigen Behandlungen widmen. Dies unterstreicht den ernsthaften politischen Willen, die Forschung auf eine solide institutionelle Grundlage zu stellen.

Klagen bremsen Cannabis-Neueinstufung

Während die Psychedelika-Branche parteiübergreifenden Schwung erlebt, sieht sich die Cannabis-Industrie mit erheblichem juristischem Gegenwind konfrontiert. Eine Koalition von Generalstaatsanwälten aus Indiana, Nebraska und Louisiana hat Klage eingereicht, um die Cannabis-Neueinstufung der Trump-Regierung zu blockieren. Diese Klage wurde mit einer separaten Klage einer prohibitionistischen Gruppe und eines Drogentest-Branchenverbands zusammengelegt – ein komplexes rechtliches Hindernis für die Reformagenda der Regierung.

Trotz dieser juristischen Herausforderungen bleibt die öffentliche Unterstützung für Cannabis-Reformen auf historischem Höchststand. Eine aktuelle Umfrage des Pew Research Center zeigt, dass eine „große Mehrheit" der Amerikaner die Legalisierung für medizinische oder Freizeitzwecke befürwortet. Rep. Steve Cohen (Demokrat, Tennessee) und andere Gesetzgeber erhöhen zudem den Druck auf den Präsidenten, die Strafen von Personen zu mildern, die wegen gewaltloser Marihuana-Vergehen inhaftiert sind.

Hanf und Bundesstaaten: Gemischtes Bild

Im Hanfsektor warnte Senator Ted Cruz (Republikaner, Texas) Branchenvertreter, dass die Verhinderung einer Rekriminalisierung von Hanf-THC-Produkten auf Bundesebene einen „sehr steilen Weg" darstelle. Cruz verwies auf den Einfluss von Senator Mitch McConnell als wesentliches Hindernis, deutete aber an, dass sich das politische Umfeld für Reformen im Jahr 2027 verbessern könnte.

Auf Bundesstaatsebene bleibt die Aktivität trotz föderaler Unsicherheit robust. Einige bemerkenswerte Entwicklungen im Überblick:

Kalifornien

erzielte im ersten Quartal 2026 fast 248 Millionen US-Dollar an Cannabis-Steuereinnahmen -

Virginia:

Gouverneurin Abigail Spanberger räumte ein, bei ihrem Veto gegen die Freizeitlegalisierung möglicherweise zu vorsichtig gewesen zu sein -

Rhode Island:

Gouverneur Dan McKee ernannte einen neuen Vorsitzenden der staatlichen Cannabis Control Commission -

Wissenschaft:

Eine Studie fand, dass hochpotente THC-Produkte zwar mit schlechterer verbaler Gedächtnisleistung assoziiert sein können, jedoch keine messbaren kognitiven Beeinträchtigungen am Folgetag durch Cannabis-Rauchen festgestellt wurden -

Alzheimer-Forschung:

Eine Fallstudie dokumentierte eine „vorübergehende multidimensionale funktionelle Verbesserung" bei Alzheimer-Patienten nach Psilocybin-Gabe

Im Unternehmensbereich stärkte Innovative Industrial Properties, Inc. (IIPR) seine Bilanz durch die vollständige Rückzahlung von 282 Millionen US-Dollar ausstehender vorrangiger Schuldverschreibungen – ein Signal für die fortschreitende finanzielle Reife im Cannabis-Sektor.

Die Entwicklungen zeigen: Die US-Drogenpolitik befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Ob Psychedelika-Therapien dauerhaft im Bundesrecht verankert werden und ob Cannabis seine Neueinstufung vor Gericht verteidigen kann, dürfte die Branche – und die Gesundheitsversorgung von Millionen Amerikanern – in den kommenden Jahren entscheidend prägen.

Psychedelika Forschung UsaCannabis NeueinstufungPsilocybin Mdma IbogainTrump DrogenpolitikPath Caucus KongressCannabis Legalisierung UsaIipr Aktie

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.