ANZEIGE

US Supreme Court stoppt Pharmaklage gegen Medicare-Preisregelung

Der Oberste Gerichtshof der USA lehnt Berufungen von Novo Nordisk, AstraZeneca und weiteren Pharmariesen gegen Bidens Arzneimittelpreisplan ab.

•• 3 Min
US Supreme Court stoppt Pharmaklage gegen Medicare-Preisregelung

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag entschieden, keine Klage der Pharmaindustrie gegen den Medicare-Preisverhandlungsplan der Biden-Regierung zu prüfen. Die Richter wiesen Berufungen von gleich sechs großen Pharmaunternehmen ab: Novo Nordisk, AstraZeneca, Janssen Pharmaceuticals, Bristol Myers Squibb, Novartis und Boehringer Ingelheim. Damit bleiben die Entscheidungen untergeordneter Instanzen bestehen, die verschiedene rechtliche Ansprüche gegen den Plan zurückgewiesen hatten.

Der Preisverhandlungsplan ist Teil von Bidens wegweisendem Inflation Reduction Act aus dem Jahr 2022. Das Gesetz zielt darauf ab, die steigenden Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente einzudämmen, indem Preisverhandlungen für bestimmte Medikamente vorgesehen werden, die besonders hohe Ausgaben für Medicare verursacht haben. Medicare ist das staatliche US-Krankenversicherungsprogramm für Menschen ab 65 Jahren.

Wie der Preisverhandlungsplan funktioniert

Das Gesetz verpflichtet Arzneimittelhersteller, einen Höchstpreis für bestimmte Medikamente direkt mit den Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) auszuhandeln – der Bundesbehörde, die Medicare verwaltet. Wer sich weigert, muss alle seine Medikamente aus dem Programm zurückziehen. Scheitert eine Preiseinigung, drohen drastische tägliche Verbrauchssteuern. Trotz der zahlreichen Klagen traten in diesem Jahr bereits die ersten ausgehandelten Preise für zehn Medikamente in Kraft.

Der Plan könnte spürbare Auswirkungen auf die Kosten für Patienten haben, da der Versicherungsschutz für Medikamente die Zuzahlungen und Prämien für Medicare-Empfänger direkt beeinflusst. Zum Hintergrund: Amerikaner zahlen für Arzneimittel mehr als Menschen in jedem anderen Land der Welt – ein seit Jahren politisch brisantes Thema in den USA.

Pharmaindustrie scheitert mit verfassungsrechtlichen Argumenten

Die sechs Unternehmen hatten nach der Aufnahme ihrer Medikamente in das Preisverhandlungsprogramm geklagt und dabei verschiedene rechtliche Argumente vorgebracht. Viele ihrer Ansprüche basierten auf der Behauptung, dass der Plan keine echte Verhandlung darstelle, sondern staatlich diktierte Preiskontrollen auferlege.

Die Pharmaunternehmen argumentierten unter anderem, der Plan verstoße gegen den fünften Zusatzartikel der US-Verfassung, indem er ihr Eigentum ohne Entschädigung enteignet und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren untergrabe. Zudem sahen sie einen Verstoß gegen die im ersten Zusatzartikel garantierte Redefreiheit, da sie gezwungen würden, die Ansichten der Regierung über faire Arzneimittelpreise zu vermitteln. Novo Nordisk brachte zusätzlich vor, das Gesetz delegiere unzulässig Gesetzgebungsbefugnisse an eine Exekutivbehörde und verstoße damit gegen die verfassungsmäßige Gewaltenteilung.

Sowohl das US-Berufungsgericht für den dritten Bezirk in Philadelphia als auch das Berufungsgericht für den zweiten Bezirk in Manhattan hatten in den jeweiligen Verfahren zugunsten der US-Regierung entschieden. Der Supreme Court bestätigte diese Urteile nun durch seine Ablehnung der Berufungen.

Trump-Regierung verteidigt Biden-Erbe

Bemerkenswert ist, dass die Regierung von Präsident Donald Trump das Vorhaben gegen die Anfechtungen der Industrie verteidigt – obwohl es unter dem demokratischen Vorgänger Biden verabschiedet wurde. Die Trump-Regierung führt den Plan als Teil ihrer eigenen Bemühungen zur Senkung der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente an. „Unter der Führung von Präsident Trump ergreift CMS energische Maßnahmen gegen die teuersten Medikamente bei Medicare", sagte CMS-Administrator Mehmet Oz im Januar und hob dabei die jüngsten für Verhandlungen ausgewählten Medikamente hervor.

Für deutsche Anleger, die in Pharmaunternehmen wie Novo Nordisk, AstraZeneca, Novartis oder Boehringer Ingelheim investiert sind, bedeutet die Entscheidung des Supreme Court, dass der Preisdruck auf dem wichtigen US-amerikanischen Markt vorerst bestehen bleibt. Die Ablehnung der Berufungen schließt zwar nicht alle künftigen rechtlichen Wege aus, setzt dem Widerstand der Industrie gegen den Preisverhandlungsplan jedoch eine deutliche Grenze.

Supreme CourtMedicare PreisverhandlungPharmaindustrieInflation Reduction ActArzneimittelpreise UsaNovo NordiskAstrazeneca

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.