ANZEIGE

US-Senatoren einigen sich auf neues Gesetz für Energie-Genehmigungen

Bipartisaner Gesetzentwurf soll Genehmigungen beschleunigen – doch die Abstimmung erfolgt erst nach den Midterm-Wahlen.

• 3 Min
US-Senatoren einigen sich auf neues Gesetz für Energie-Genehmigungen

US-Senatoren beider Parteien haben am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie sich auf ein Abkommen zur Reform der Genehmigungsgesetze für große Energie- und Infrastrukturprojekte geeinigt haben. Eine Abstimmung wird jedoch nicht vor den Zwischenwahlen stattfinden. Die Vereinbarung markiert einen bedeutenden Meilenstein in dem jahrelangen Bemühen des Kongresses, das bundesstaatliche Genehmigungsverfahren grundlegend zu überarbeiten.

Gesetzgeber und Wirtschaftsverbände betonen seit langem, dass eine solche Reform notwendig sei, um den Bau von Stromübertragungsleitungen, Rechenzentren, Bergwerken sowie Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und fossiler Brennstoffe zu beschleunigen. Die Verhandlungen über die Gesetzgebung waren im Dezember zum Erliegen gekommen, nachdem Präsident Donald Trump fünf fast fertiggestellte Offshore-Windparks an der Ostküste gestoppt hatte. Die Bemühungen wurden in den letzten Wochen intensiviert, nachdem Trump Demokraten versichert hatte, dass Wind- und Solarenergieprojekte in dem Gesetzesentwurf eine bessere Behandlung erfahren würden.

„Wir sind motiviert von einer zentralen, gemeinsamen Sorge: Wir wollen es in Amerika einfacher machen, Dinge zu bauen“, sagte der republikanische Senator Mike Lee, Vorsitzender des Senatsenergieausschusses, bei einer Pressekonferenz. Umweltorganisationen kritisierten den Vorschlag wegen der Abschwächung von Schutzmaßnahmen, während Wirtschaftsverbände, die sowohl Entwickler erneuerbarer Energien als auch Öl- und Gasproduzenten umfassten, ihn als längst überfälligen Schritt zur Beschleunigung der Infrastrukturentwicklung lobten.

Was der Gesetzentwurf vorsieht

„Washington hat eine generationenübergreifende Chance, ein defektes Genehmigungsverfahren grundlegend zu transformieren und dazu beizutragen, die Preisstabilitätsprobleme zu lösen, vor denen amerikanische Verbraucher stehen“, erklärte American-Petroleum-Institute-Präsident Mike Sommers in einer Stellungnahme. Er forderte den Kongress auf, „diesen Moment zu nutzen und die Arbeit zu Ende zu führen“. Das Weiße Haus unterstützt den Gesetzentwurf, so ein Beamter, der darauf hinwies, dass er die Kosten senken und Arbeitsplätze schaffen würde.

Der bipartisane „American Affordability and Jobs Act“ würde bundesstaatliche Genehmigungen beschleunigen, indem er Fristen für Umweltverträglichkeitsprüfungen festlegt, gerichtliche Anfechtungen einschränkt und es erschwert, einmal erteilte Genehmigungen nachträglich außer Kraft zu setzen. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wortlaut des Gesetzentwurfs hervor. Demnach müssten Behörden wichtige Prüfungen innerhalb von ein bis zwei Jahren abschließen und die Koordinierung zwischen den Ministerien straffen. Der Entwurf legt zudem besonderen Wert auf das Stromnetz und schafft neue Verfahren zur Genehmigung von Übertragungsleitungen und deren Ausbau.

Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Beschleunigung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und deckt ausdrücklich sowohl Onshore- als auch Offshore-Windkraft ab. Eine Bestimmung schützt speziell davor, dass Bundesbehörden systematisch Genehmigungen für bestimmte Technologien unangemessen verzögern oder verweigern.

Offene Fragen und Zeitplan

Der demokratische Senator Sheldon Whitehouse erklärte, nichts an dem Gesetz sei einfach, und es werde weitere Arbeiten an Änderungsanträgen benötigen, bevor es zu einer Abstimmung komme. „Viele Sackgassen mussten erkundet werden, bevor wir die Kompromisse fanden, die dies möglich machten“, sagte er. Whitehouse betonte, dass Gesetzgeber mehr Klarheit von der Trump-Regierung bezüglich der „Frage der Rückkehr zur regulären Ordnung für Wind- und Solarenergieprojekte“ benötigten und dass dieses Problem noch nicht gelöst sei.

Die republikanische Senatorin Shelley Moore Capito sagte, das „Ziel“ bestehe darin, dass das Genehmigungsgesetz die erste Abstimmung im Senat sein solle, nachdem dieser nach den Midterm-Wahlen am 3. November wieder zusammengetreten ist. Das US-Repräsentantenhaus, das den Genehmigungsentwurf noch nicht verabschiedet hat, tritt voraussichtlich erst nach den Zwischenwahlen im November wieder zusammen.

Für deutsche Anleger ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil sie den regulatorischen Rahmen für den Ausbau von Stromnetzen, Übertragungsleitungen und erneuerbaren Energien in den USA berührt – einem zentralen Wachstumsmarkt für viele europäische Energie- und Industrieunternehmen. Ob und wann der Entwurf tatsächlich Gesetz wird, hängt nun maßgeblich vom Ausgang der Midterm-Wahlen und der anschließenden Arbeit an Änderungsanträgen ab.

Energie-Genehmigung UsaUs-Senatoren GesetzAmerican Affordability And Jobs ActMidterm-WahlenErneuerbare Energien UsaStromnetz AusbauOffshore-WindkraftInfrastruktur Genehmigungen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.