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US-Richterin zweifelt an Verbindung zwischen Marihuana und Waffen

Ein Sondervotum am US-Berufungsgericht stellt einen jahrzehntealten Präzedenzfall angesichts weit verbreiteter Marihuana-Legalisierung grundlegend infrage.

US-Richterin zweifelt an Verbindung zwischen Marihuana und Waffen

Eine Bundesrichterin am US-Berufungsgericht für den vierten Bezirk (4th US Circuit Court of Appeals) hat in einem aufsehenerregenden Sondervotum die rechtliche Grundlage für Waffendurchsuchungen bei Marihuanaverdacht angezweifelt. Richterin Nicole Berner nutzte einen Fall aus North Carolina, um die sich verändernde rechtliche Landschaft rund um Marihuana zu beleuchten und einen fast 30 Jahre alten Präzedenzfall zu hinterfragen.

Berner, die der damalige Präsident Joe Biden im Jahr 2024 an den vierten Bezirk berufen hatte, gab ihre Stellungnahme in einem achtseitigen Sondervotum (sogenannte „concurring opinion") im Fall United States v. Carson ab. Dabei stimmte sie zwar dem Ergebnis der Mehrheitsentscheidung zu, nutzte das Votum jedoch, um grundsätzliche Kritik an einem bestehenden Präzedenzfall zu üben.

Der Fall Carson und der Präzedenzfall Sakyi

Hintergrund des Falls ist die Verurteilung von Jermaine Derrick Carson Jr. wegen eines Bundesverstoßes gegen das Waffenbesitzverbot für vorbestrafte Straftäter. Die Berufungsrichter bestätigten diese Verurteilung und wiesen Carsons Argumente zurück, wonach Beweismittel gegen ihn hätten unterdrückt werden müssen. Zu diesen Beweismitteln zählten auch solche, die aus einer körperlichen Abtastung durch Detektiv Steven Escobedo von der Polizei in Asheville während einer Verkehrskontrolle stammten.

Berner stützte sich in ihrem Votum auf den Präzedenzfall United States v. Sakyi aus dem Jahr 1998. Dieser hatte die Vermutung begründet, dass ein Polizeibeamter einen hinreichenden Verdacht hat, einen Verdächtigen während einer Verkehrskontrolle nach Waffen abzutasten, wenn er begründeterweise vermutet, dass sich illegale Drogen im Fahrzeug befinden. „Sakyi schuf die Vermutung, dass ein Polizeibeamter einen begründeten Verdacht hat, einen Verdächtigen während einer Verkehrskontrolle nach einer Waffe abzutasten, wenn er begründeterweise vermutet, dass sich illegale Drogen im Auto befinden", erklärte Berner.

Kritik an der „Wo Drogen sind, sind Waffen"-Prämisse

Die Richterin stellte jedoch die zugrundeliegende Logik des Präzedenzfalls offen infrage. „Die Sakyi-Vermutung beruht auf einer einfachen Prämisse: ‚Wo Drogen sind, sind fast immer auch Waffen'", schrieb Berner. „Diese Prämisse – dass eine Person, die verdächtigt wird, sich in der Nähe illegaler Drogen aufzuhalten, wahrscheinlich eine Waffe bei sich trägt – lässt sich in dieser Ära der weit verbreiteten Marihuana-Legalisierung nicht mehr aufrechterhalten."

Berner verwies dabei auf die drastisch veränderte rechtliche Realität in den USA. 47 Bundesstaaten sowie der District of Columbia erlauben mittlerweile die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke. 24 Bundesstaaten, darunter einige innerhalb des vierten Bezirks selbst, haben den Konsum von Marihuana als Genussmittel legalisiert. Diese Entwicklung schwäche den angeblichen Zusammenhang zwischen Marihuanakonsum und Waffenbesitz erheblich – ein Punkt, den laut Berner sogar die Regierung in der mündlichen Verhandlung eingeräumt habe.

Vierter Verfassungszusatz im Fokus

Besonders scharf fiel Berners Kritik mit Blick auf die Bürgerrechte aus. „Unsere derzeitige Vermutung hat in der Praxis den Effekt, dass denjenigen, die Marihuana konsumieren, ihr Recht aus dem vierten Verfassungszusatz gegen unangemessene Durchsuchung und Beschlagnahmung entzogen wird", schrieb sie. Der vierte Verfassungszusatz der US-Verfassung schützt Bürger vor willkürlichen staatlichen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen – ein Grundrecht, das im deutschen Kontext dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbar ist.

Berner betonte, dass sich „die rechtliche Landschaft rund um den Marihuana-Konsum, sowohl für medizinische Zwecke als auch als Genussmittel, sowohl auf bundesstaatlicher als auch auf Bundesebene erheblich verändert" habe. Ihr Sondervotum sendet damit ein klares Signal: In fast 30 Jahren seit dem Sakyi-Urteil hat sich die gesellschaftliche und rechtliche Realität in den USA grundlegend gewandelt – und die Gerichte könnten gezwungen sein, ihre Präzedenzfälle entsprechend anzupassen.

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