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US-Richter erlaubt Subpoenas an New Yorker Fed im Radiant-World-Fall

Mariner Atlantic darf Zahlungsaufzeichnungen der New Yorker Fed und des Clearing-Systems CHIPS einfordern – im Streit um Eisenerzhändler Radiant World.

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US-Richter erlaubt Subpoenas an New Yorker Fed im Radiant-World-Fall

Ein US-Bundesbezirksrichter in Manhattan hat am Dienstag einer Investmentgesellschaft die Zustellung von Subpoenas genehmigt, um Zahlungsaufzeichnungen der Federal Reserve Bank of New York und des Clearing House Interbank Payments System (CHIPS) zu erlangen. Antragstellerin ist die Mariner Atlantic Multi-Strategy LLC. Die Gesellschaft hatte in der Schweiz Strafanzeige gegen den Eisenerzhändler Radiant World erstattet. Radiant World reagierte außerhalb der Geschäftszeiten zunächst nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Bundesbezirksrichter John Cronan erklärte, die von Mariner Atlantic beantragten Subpoenas seien weder unverhältnismäßig belastend noch zu aufdringlich. Sie bezögen sich auf scheinbar „einfach zu beschaffende Zahlungsaufzeichnungen“, die spezifischen Konten und einem bestimmten Zeitrahmen zuzuordnen seien. Damit trug der Richter die zentrale Argumentation der Investmentgesellschaft mit: Der Umfang der angeforderten Daten blieb bewusst eng gefasst.

Cronan betonte zudem, die Subpoenas seien angemessen, da es für Mariner Atlantic anderweitig nicht möglich sei, die gewünschten Aufzeichnungen zu erlangen. Die Schweizer Gerichte seien „aufgeschlossen“ gegenüber Unterstützung durch ihre US-Pendants, so der Richter weiter. Dieser Punkt ist juristisch bedeutsam, weil die angeforderten Unterlagen in den Vereinigten Staaten liegen und über den amerikanischen Rechtsweg erreichbar sind.

Zahlungsströme im Zentrum des Verfahrens

Im Kern geht es um Zahlungsaufzeichnungen, die bei der Federal Reserve Bank of New York und bei CHIPS geführt werden. Die Federal Reserve Bank of New York ist die für den Großraum New York zuständige Regionalnotenbank innerhalb des US-Notenbanksystems. CHIPS wiederum ist ein etabliertes Abwicklungssystem für internationale US-Dollar-Zahlungen zwischen Banken. Beide Stellen verfügen damit über Daten zu grenzüberschreitenden Geldflüssen, die für die Aufklärung eines Handelsstreits relevant sein können.

Der Fall berührt zwei Jurisdiktionen: Während das Strafverfahren in der Schweiz anhängig ist, müssen die Beweismittel über US-Gerichte beschafft werden. Genau diese Konstellation beschreibt Cronan in seiner Begründung, wenn er auf die Bereitschaft der Schweizer Justiz verweist, mit den amerikanischen Behörden und Gerichten zusammenzuarbeiten. Der Beschluss erlaubt zunächst nur die Zustellung der Subpoenas. Über die tatsächliche Herausgabe der Dokumente an Mariner Atlantic ist damit noch nicht entschieden.

Für deutsche Anleger ist der Vorgang vor allem wegen seiner Signalwirkung interessant. Er zeigt, wie aufwendig die Aufklärung von Vorwürfen in internationalen Rohstoffgeschäften sein kann, wenn Zahlungsdaten über mehrere Rechtsordnungen hinweg beschafft werden müssen. Der Eisenerzhandel gilt als stark von Großhandelsströmen geprägt, bei denen Transaktionen häufig über mehrere Zwischenstationen und Bankplätze abgewickelt werden. Umso wichtiger werden nachvollziehbare Zahlungswege, wenn der Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Raum steht.

Angaben zu einer Börsennotierung, zu konkreten Streitsummen oder zu einem Verfahrensstand in der Schweiz enthielt die Meldung nicht. Beide genannten Gesellschaften treten in dem berichteten Vorgang als nicht börsennotierte Parteien auf. Offen bleibt auch, welche konkreten Konten und welchen Zeitraum die Subpoenas erfassen – Cronan verwies lediglich darauf, dass beides klar eingegrenzt sei.

Offene Fragen und nächste Schritte

Mit der richterlichen Genehmigung ist ein formaler Schritt genommen, nicht aber das Verfahren entschieden. Nun kommt es darauf an, ob die Adressaten der Subpoenas die Aufzeichnungen herausgeben und wie die Schweizer Seite die gewonnenen Informationen verarbeitet. Ob und wann Radiant World in der Sache Stellung nimmt, ist derzeit nicht bekannt – das Unternehmen ließ die Anfrage zunächst unbeantwortet.

Beobachter internationaler Handelsstreitigkeiten dürften den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen. Der Beschluss aus Manhattan stärkt die Position von Mariner Atlantic im Bemühen um Beweismittel, die außerhalb der Vereinigten Staaten nur schwer zugänglich wären. Ob sich daraus weitere Ermittlungsschritte ergeben, hängt maßgeblich an der Zusammenarbeit der beteiligten Justizbehörden.

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