US-Marihuana-Strafverfolgungen 2025 auf neuem Rekordtief gefallen
Nur noch 383 bundesweite Cannabis-Handelsfälle verzeichnet – ein Rückgang von 62 Prozent seit 2021, belegt ein neuer US-Regierungsbericht.

Die bundesweiten Strafverfolgungen wegen Marihuana-Handels in den USA haben im Jahr 2025 ein weiteres Rekordtief erreicht. Ein neuer Bericht der U.S. Sentencing Commission (USSC) dokumentiert lediglich 383 Fälle von Cannabis-Handel im vergangenen Geschäftsjahr – ein deutlicher Rückgang gegenüber den 471 Fällen aus dem Jahr 2024. Der Trend spiegelt die fortschreitende Legalisierungsbewegung auf Ebene der US-Bundesstaaten wider, die Konsumenten zunehmend legale Zugangswege zu Cannabis eröffnet.
Besonders eindrucksvoll ist der langfristige Vergleich: Im Jahr 2013 wurden noch rund 5.000 Marihuana-Strafverfolgungen auf Bundesebene gezählt, 2015 waren es fast 3.500 Fälle. Bis 2025 ist diese Zahl auf 383 gesunken – ein Rückgang von 62 Prozent allein zwischen den Geschäftsjahren 2021 und 2025. Auch die Zahl der vor Bundesgerichten wegen Drogenhandels oder -besitzes im Zusammenhang mit Marihuana verurteilten Personen ist dramatisch gefallen: von 5.554 im Jahr 2015 auf nur noch 400 im vergangenen Jahr.
Legalisierung in den Bundesstaaten als treibende Kraft
Als Ausgangspunkt dieser Entwicklung gilt das Jahr 2012, als Colorado und der Bundesstaat Washington als erste zwei US-Bundesstaaten die Legalisierung von Marihuana als Genussmittel genehmigten. Seitdem haben immer mehr Bundesstaaten ähnliche Reformen verabschiedet, was die Nachfrage nach nicht lizenzierten Produkten schrittweise reduziert hat. Befürworter der Cannabis-Legalisierung hatten stets argumentiert, dass regulierte Märkte für Erwachsene den illegalen Handel eindämmen würden – die USSC-Daten stützen dieses Argument zunehmend.
Die sich verschiebenden Prioritäten auf Bundesebene haben Cannabis dabei schrittweise an das untere Ende der Liste der Drogenhandelsdelikte verdrängt. Im Vergleich dazu dominieren Fälle von Methamphetamin-Handel die Statistik seit einem Jahrzehnt. Im Jahr 2024 rückten Fentanyl-Fälle auf den zweiten Platz vor, gefolgt von Crack und Kokainpulver. Selbst Heroin-Handelsfälle (356) lagen im vergangenen Jahr geringfügig unter der Zahl der Marihuana-Fälle.
Cannabis macht nur noch 2,4 Prozent aller Bundesdrogenverfahren aus
Das im April veröffentlichte „2025 Sourcebook of Federal Sentencing Statistics" der USSC stellt fest, dass Cannabis bei allen bundesweiten Drogenfällen – für Herstellung, Verkauf und Transport – lediglich einen Anteil von rund 2,4 Prozent ausmachte. Die verhängten Strafmaße bei Marihuana-Handelsfällen waren unter allen Drogendelikten ebenfalls am niedrigsten und lagen im Durchschnitt bei 44 Monaten. Im Vorjahresbericht hatte dieser Wert noch bei durchschnittlich 36 Monaten gelegen.
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Zur AktienanalyseBemerkenswert ist zudem eine regulatorische Änderung auf Bundesebene: Ende 2023 traten offizielle Bundesrichtlinien der USSC in Kraft, die Richtern empfehlen, frühere Delikte wegen Marihuana-Besitzes milder zu behandeln. Historisch waren Bundesrichter angewiesen, Vorstrafen als erschwerende Faktoren bei Strafzumessungsentscheidungen zu berücksichtigen. Da jedoch immer mehr Bundesstaaten Cannabis legalisiert haben, hatten Befürworter auf aktualisierte Richtlinien gedrängt, damit die Cannabis-Vorgeschichte einer Person bei neuen Verfahren weniger stark ins Gewicht fällt.
Für deutsche Beobachter ist diese Entwicklung besonders relevant: Deutschland hat im Jahr 2024 selbst erste Schritte zur Cannabis-Teillegalisierung unternommen. Die US-amerikanischen Daten liefern dabei wertvolle empirische Hinweise darauf, wie sich eine schrittweise Liberalisierung auf Strafverfolgungsstatistiken und den illegalen Markt auswirken kann.


