US-Gericht stoppt Zerschlagung von Google
Richter verhängen Auflagen zu Daten, KI und Marktpraktiken

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Google künftig bestimmte Daten seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen muss, die geforderte Zerschlagung des Konzerns jedoch nicht erfolgt. Richter Amit Mehta lehnte den von der US-Regierung verlangten Zwangsverkauf des Browsers Chrome sowie des Betriebssystems Android ab und verwies darauf, dass die Forderungen zu weit gegangen seien. Damit scheiterte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch, die Marktmacht des Unternehmens durch die Abspaltung zentraler Produkte entscheidend zu schwächen.
Gleichzeitig verhängte das Gericht jedoch strenge Auflagen. Google darf künftig keine Exklusivvereinbarungen mehr treffen, die Hersteller daran hindern würden, Konkurrenzprodukte vorzuinstallieren. Das Unternehmen bleibt aber berechtigt, Partner wie Apple oder Mozilla dafür zu bezahlen, dass seine Dienste auf Geräten vorkonfiguriert sind. Einen verpflichtenden Auswahlbildschirm für Suchmaschinen, wie er in der Europäischen Union existiert, wird es in den Vereinigten Staaten nicht geben. Zusätzlich ordnete das Gericht Auflagen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz an sowie die Herausgabe bestimmter interner Daten, die Wettbewerbern zugänglich gemacht werden sollen.
Sundar Pichai, der Chef von Google und der Muttergesellschaft Alphabet, hatte sich im Verfahren gegen diese Maßnahme ausgesprochen. Er bezeichnete die Pflicht zur Datenfreigabe als „faktische Enteignung unseres geistigen Eigentums“. Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus, in dessen Verlauf Mehta im vergangenen Jahr festgestellt hatte, dass Google ein illegales Monopol bei der Internetsuche und der dazugehörigen Werbung aufgebaut habe. Mit rund 90 Prozent Marktanteil beherrscht Alphabet den globalen Suchmaschinenmarkt und zieht den größten Teil der weltweiten Ausgaben für digitale Anzeigen an sich.
Die Entscheidung könnte lediglich eine Zwischenetappe darstellen. Google kündigte an, in Berufung zu gehen, nachdem nun auch die konkreten Konsequenzen des Monopolverfahrens festgelegt wurden. An den Finanzmärkten reagierten Anleger zunächst positiv: Die Aktie von Alphabet legte nachbörslich zeitweise mehr als sechs Prozent zu. Beobachter sprechen vom „Prozess des Jahrzehnts“, da es sich um das bedeutendste US-Kartellverfahren seit Jahrzehnten handelt. Vergleichbare Auseinandersetzungen gab es zuletzt 1998 im Fall Microsoft, das wegen der Verknüpfung von Windows mit dem Internet Explorer unter Druck geriet, sowie in den 1970er-Jahren gegen den Telekomriesen AT&T.
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Zur AktienanalyseParallel zum Suchmaschinen-Verfahren ist Google in weitere Prozesse verwickelt. Dazu zählt ein Urteil, das den Konzern zu Änderungen an seinem App-Store verpflichtet, gegen das Alphabet ebenfalls vorgehen will. Zudem beginnt im September ein weiteres Verfahren des Justizministeriums wegen mutmaßlicher Monopolpraktiken im Bereich Online-Werbung. Die Verfahren sind Teil eines parteiübergreifenden Vorgehens der US-Behörden gegen große Technologiekonzerne, das bereits während der Amtszeit von Präsident Donald Trump angestoßen wurde und auch Unternehmen wie Meta, Amazon und Apple betrifft.


