US-Gericht stoppt Trumps Einreisestopp für Harvard
Richterin sieht Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Universität

Ein US-Bundesgericht hat den von Präsident Donald Trump geplanten Einreisestopp für ausländische Studierende der Universität Harvard vorläufig gestoppt. Die Entscheidung wurde von Richterin Allison D. Burroughs getroffen. Sie ordnete an, dass bis zu einer gerichtlichen Anhörung die bisherigen Regelungen zur Einreise ausländischer Studierender in Kraft bleiben. Burroughs begründete ihre Entscheidung damit, dass Harvard bei einer sofortigen Umsetzung der Maßnahme einen unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde.
Die Maßnahme der US-Regierung sah vor, dass fast alle ausländischen Staatsangehörigen, die ein Studium an der Elite-Universität in Cambridge, Massachusetts, aufnehmen wollen, von der Einreise ausgeschlossen werden. Die Universität hatte daraufhin eine bestehende Klage erweitert und juristische Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet. Harvard wendet sich damit gegen die politischen Vorgaben der Regierung und widersetzt sich öffentlich dem Vorgehen aus Washington.
Präsident Trump hatte angekündigt, dass der Einreisestopp zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten solle. Dabei verwies er auf angebliche Gefahren für die Interessen der Vereinigten Staaten durch Studierende, die aus dem Ausland kommen und an Harvard eingeschrieben sind. In der erweiterten Klageschrift der Universität wurde diese Argumentation als widersprüchlich zurückgewiesen. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieselben Personen weiterhin in die USA einreisen dürften, solange sie nicht beabsichtigen, in Harvard zu studieren. Die Universität sieht darin den Versuch, ein bereits juristisch umstrittenes politisches Ziel erneut durchzusetzen.
Die US-Regierung begründet ihr Vorgehen unter anderem mit einer angeblich unzureichenden Reaktion auf Antisemitismus an amerikanischen Hochschulen. Dabei richtet sich der Vorwurf insbesondere gegen Einrichtungen mit einer als linksliberal wahrgenommenen Ausrichtung wie Harvard. Die Universität hatte bereits im Mai eine juristische Auseinandersetzung mit der Regierung begonnen. Auch damals hatte Richterin Burroughs zugunsten von Harvard entschieden. Sie untersagte der Regierung vorläufig, Harvard den Zugang zu einem speziellen Bundesprogramm zur Aufnahme ausländischer Studierender zu verwehren.
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Zur AktienanalyseMit der nun erneuten gerichtlichen Anordnung bleibt Harvard vorerst in der Lage, internationale Studierende aufzunehmen. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus. Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Universität und der US-Regierung wird weitergeführt.


