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US-Finanzministerium warnt Reedereien vor iranischen Hormus-Gebühren

Zahlungen an den Iran für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus – auch als Spenden – drohen Sanktionen.

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US-Finanzministerium warnt Reedereien vor iranischen Hormus-Gebühren

Das US-Finanzministerium hat Reedereien weltweit eindringlich vor Zahlungen an den Iran für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus gewarnt. Betroffen sind dabei nicht nur direkte Gebühren, sondern auch vermeintlich wohltätige Spenden an iranische Organisationen. Wer solche Zahlungen leistet, riskiert empfindliche Strafsanktionen der Vereinigten Staaten.

Die Warnung stammt vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), der für Sanktionen zuständigen Behörde des US-Finanzministeriums. Das OFAC erklärte, den USA seien iranische Drohungen gegenüber der Schifffahrt sowie Forderungen nach Zahlungen für eine sichere Durchfahrt durch die Meerenge bekannt. Die Behörde reagierte damit auf konkrete Vorschläge Teherans, Gebühren oder Abgaben für passierende Schiffe zu erheben.

Strategische Bedeutung der Straße von Hormus

Die Straße von Hormus gilt als eine der weltweit strategisch wichtigsten Seestraßen. Durch sie werden etwa 20 Prozent des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases auf dem Seeweg transportiert. Eine Blockade oder Behinderung des Schiffsverkehrs in dieser Meerenge hätte unmittelbare Auswirkungen auf die globalen Energiemärkte und die Versorgungssicherheit weltweit.

Der Iran hatte die Einführung von Durchfahrtsgebühren als Teil von Vorschlägen zur Beendigung des Krieges mit Israel und den Vereinigten Staaten ins Gespräch gebracht. Teheran verknüpft damit offenbar wirtschaftliche Interessen mit geopolitischen Verhandlungspositionen. Die US-Behörden sehen darin jedoch einen klaren Verstoß gegen das bestehende Sanktionsregime.

Vielfältige Zahlungswege im Visier der Behörden

Das OFAC machte deutlich, dass die Sanktionsrisiken unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode bestehen. Die Behörde listete ausdrücklich verschiedene mögliche Zahlungsoptionen auf, die allesamt unter die Warnung fallen:

  • Fiat-Währungen (klassische Devisen)
  • Digitale Vermögenswerte (Kryptowährungen)
  • Verrechnungen und informelle Swaps
  • Sachleistungen jeder Art
  • Nominell wohltätige Spenden an die Iranische Rothalbmond-Gesellschaft
  • Zahlungen an die Bonyad Mostazafan
  • Zahlungen an Konten iranischer Botschaften

Besonders bemerkenswert ist die ausdrückliche Nennung der Iranischen Rothalbmond-Gesellschaft. Damit stellt das OFAC klar, dass auch humanitär verbrämte Zahlungen an diese Organisation als Umgehung von Sanktionen gewertet werden können. „Das OFAC gibt diese Warnung heraus, um US-amerikanische und nicht-US-amerikanische Personen vor den Sanktionsrisiken zu warnen, die mit solchen Zahlungen an das iranische Regime oder dem Einholen von Garantien für eine sichere Durchfahrt verbunden sind", heißt es in der offiziellen Mitteilung. „Diese Risiken bestehen unabhängig von der Zahlungsmethode."

Warnung im Kontext laufender Verhandlungen

Die Veröffentlichung der OFAC-Warnung fällt in eine diplomatisch sensible Phase. Zeitgleich übermittelte der Iran seinen jüngsten Vorschlag für Verhandlungen mit den USA über pakistanische Vermittler. Dieser Schritt könnte nach Einschätzung von Beobachtern die Aussichten auf ein Ende des Stillstands in den Bemühungen zur Beendigung des Iran-Krieges verbessern.

Für deutsche und europäische Reedereien ist die Warnung von besonderer Relevanz. Das OFAC richtet seine Mitteilung ausdrücklich auch an nicht-US-amerikanische Personen und Unternehmen. Europäische Schifffahrtsunternehmen, die den Persischen Golf und die Straße von Hormus befahren, müssen die US-Sanktionsvorschriften im Blick behalten, da Verstöße weitreichende Konsequenzen für ihr Geschäft mit US-amerikanischen Partnern und den Zugang zum US-Finanzsystem haben können.

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