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US-Finanzministerium: Kein Land manipuliert 2025 seine Währung

Das US-Finanzministerium entlastet alle Handelspartner – zehn Länder bleiben jedoch auf der Beobachtungsliste, darunter Deutschland.

US-Finanzministerium: Kein Land manipuliert 2025 seine Währung

Das US-Finanzministerium hat in seinem jüngsten halbjährlichen Währungsbericht festgestellt, dass kein bedeutender Handelspartner der Vereinigten Staaten im Jahr 2025 seine Währung manipuliert hat, um sich einen unfairen Handelsvorteil zu verschaffen. Die Analyse wurde gemäß dem „Omnibus Trade and Competitiveness Act" von 1988 durchgeführt. Trotz des positiven Befunds bleiben zehn Volkswirtschaften auf einer Beobachtungsliste für besonders aufmerksam zu verfolgende Devisenpraktiken.

Eine separate Analyse des Ministeriums ergab zudem, dass im Jahr 2025 keiner der bedeutenden Handelspartner alle drei gesetzlich definierten Kriterien für eine vertiefte Untersuchung der Währungspraktiken erfüllte. Dies gilt als wichtiges Signal für die internationalen Devisenmärkte und die betroffenen Länder.

Zehn Länder auf der Beobachtungsliste

Trotz der Entlastung vom Vorwurf der Währungsmanipulation stehen weiterhin zehn Volkswirtschaften auf der sogenannten „Beobachtungsliste" des Finanzministeriums. Dabei handelt es sich um Länder, deren Währungspraktiken und makroökonomische Maßnahmen nach Einschätzung der US-Behörde besondere Aufmerksamkeit verdienen. Alle zehn Länder befanden sich bereits im Bericht vom Januar 2026 auf dieser Liste.

Die betroffenen Volkswirtschaften sind:

  • China
  • Japan
  • Korea
  • Taiwan
  • Thailand
  • Singapur
  • Vietnam
  • Deutschland
  • Irland
  • Schweiz

Für Deutschland als exportstarke Volkswirtschaft und wichtigen US-Handelspartner ist die Nennung auf der Beobachtungsliste ein wiederkehrendes Thema. Der hohe deutsche Leistungsbilanzüberschuss sowie der bilaterale Handelsüberschuss mit den USA sind dabei zentrale Faktoren.

Kriterien für die Beobachtungsliste

Auf die Beobachtungsliste gelangen Länder, wenn sie mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen, die im „Trade Facilitation and Trade Enforcement Act" von 2015 festgelegt sind. Diese Kriterien umfassen erstens einen erheblichen bilateralen Handelsüberschuss mit den USA, zweitens einen wesentlichen Leistungsbilanzüberschuss und drittens anhaltende, einseitige Interventionen am Devisenmarkt.

Thailand, Singapur und die Schweiz erfüllten im aktuellen Bericht jeweils nur noch eines der drei Kriterien. Das Finanzministerium kündigte an, diese drei Länder von der Liste zu streichen, sofern sie auch im nächsten Bericht weniger als zwei Kriterien erfüllen. Damit könnten im kommenden Halbjahresbericht möglicherweise nur noch sieben Länder auf der Beobachtungsliste verbleiben.

Erweiterter Überwachungsansatz seit 2025

Bemerkenswert ist eine methodische Neuerung, die das Finanzministerium bereits im Januar eingeführt hat. Bislang konzentrierte sich die halbjährliche Untersuchung traditionell darauf, ob Länder einseitige Währungsinterventionen vornahmen, um einer Aufwertung gegenüber dem US-Dollar entgegenzuwirken und so ihre Exporte zu verbilligen.

Seit Beginn dieses Jahres wird laut Finanzministerium „nun in breiterem Umfang überwacht, inwieweit Volkswirtschaften, die sich für eine Glättung von Wechselkursschwankungen entscheiden, dies tun, um Abwertungsdruck in gleicher Weise entgegenzuwirken wie Aufwertungsdruck". Dieser erweiterte Ansatz bedeutet, dass künftig auch Interventionen gegen eine Währungsabwertung stärker in den Blick genommen werden – ein Paradigmenwechsel in der US-amerikanischen Währungsüberwachung, der für alle betroffenen Handelspartner relevant ist.

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