ANZEIGE

Trumps Handelskrieg: Vom Zolldruck zur dauerhaften Marktdominanz

Die USA verlagern ihren Handelskrieg von Zöllen hin zur Kontrolle globaler Infrastruktur – mit weitreichenden Folgen für die Weltwirtschaft.

•• 3 Min
Trumps Handelskrieg: Vom Zolldruck zur dauerhaften Marktdominanz

Trumps Handelspolitik verfolgt ein tiefgreifenderes Ziel als bloße Zollerhöhungen. Während Amerika diese Woche seine Schutzmauern wieder aufbaut und Kanada unter der Drohung einer 50-prozentigen Abgabe leidet, findet die eigentliche strategische Verschiebung woanders statt: im Kampf um die Infrastruktur der Globalisierung selbst.

Seit 18 Monaten versucht Amerika, Ländern mehr für den Zugang zu seinen Dienstleistungen und seinem Markt zu berechnen. Nun geht es einen Schritt weiter und schreckt jene ab, die nach Alternativen suchen. Im Silicon-Valley-Jargon ausgedrückt: Die USA wechseln von der Monetarisierung der Nutzer zur Kundenbindung durch Abhängigkeit – dem sogenannten Lock-in-Effekt.

Es wäre ein Fehler, die zweite Trump-Regierung als bloße Rückkehr zum Protektionismus der 1930er Jahre oder zum Merkantilismus nach chinesischem Vorbild zu betrachten. Treffender lässt sie sich als Projekt beschreiben, das sicherstellen soll, dass die USA wirtschaftlich nicht unter Druck gesetzt werden können und für die Dienstleistungen der Supermacht „bezahlt werden". Dazu zählen Finanzmärkte, die US-Währung, Technologienetzwerke, der riesige Konsumgütermarkt sowie Waffen und Verteidigungsgarantien.

Futuristischer Nationalismus statt klassischer Handelspolitik

Dieser Ansatz ist ein futuristischer Nationalismus, der anerkennt, dass im Zeitalter des immateriellen Kapitalismus nur ein Bruchteil der amerikanischen Auslandseinkommen aus Waren stammt. Die Regierung hat Zölle erhöht und verlangt, dass Länder Investitionsquoten, Kaufverträge, Rüstungsgeschäfte und größere Mengen an US-Technologie unterzeichnen – teils zu höheren Preisen. Diese Woche brachte Amerika zudem den Verkauf von Nukleartechnologie an Saudi-Arabien ins Gespräch.

Gleichzeitig hat Washington die eigenen Kosten gesenkt, indem es Verbündete zwang, mehr für Verteidigung auszugeben, und US-Zusagen – unter anderem gegenüber der Ukraine, der Nato und Taiwan – unter Vorbehalt stellte. Länder, die bei Verteidigungsausgaben als Trittbrettfahrer agieren, riskieren den Verlust amerikanischer Militärgarantien. Regierungen, die sich weigern, in Amerika zu investieren, könnten den Marktzugang zu niedrigeren Zöllen verlieren.

Die Strategie zeigt erste Wirkung: Im vergangenen Jahr waren die ausländischen Kapitalzuflüsse nach Amerika so hoch wie nie zuvor. Das im Ausland erwirtschaftete Einkommen aus den Bereichen Finanzen, Technologie, Verteidigung und geistiges Eigentum stieg auf 7 Prozent des BIP.

Verbündete suchen nach Alternativen – mit Konsequenzen

Doch der unvermeidliche Nebeneffekt des Drucks auf Kunden ist deren Empörung und die Suche nach Alternativen. Viele Länder verfolgen eine Politik, den Zugang zu US-Dienstleistungen beizubehalten und gleichzeitig in eigene Alternativen zu investieren – vom Zahlungsverkehr bis zur Luftverteidigung. Das Verteidigungstechnologieunternehmen Palantir hat bereits Aufträge in Europa verloren.

Jacob Helberg, Staatssekretär für Wirtschaft im US-Außenministerium, bezeichnete es als „rückwärtsgewandt und kontraproduktiv", wenn Länder unabhängige digitale Kapazitäten entwickeln würden. Außenminister Marco Rubio hat US-Diplomaten angewiesen, Ängste vor sogenannten „Kill-Switches" in US-Technologie zu entkräften. Neben Überzeugungsarbeit setzt Washington jedoch auch auf Zwang durch Angriffe auf Konkurrenzangebote.

Als konkretes Beispiel gilt Brasiliens digitale Finanzplattform Pix: Deren Erfolg trug in diesem Monat dazu bei, einen 25-prozentigen Zoll gegen Brasilien auszulösen. Das Ziel scheint zu sein, einen Konkurrenten zu US-Zahlungssystemen zu hemmen. Weltweit existieren mehr als 80 ähnliche Plattformen, darunter Indiens gigantisches UPI-System.

Technologie als geopolitisches Druckmittel

Im Bereich Künstliche Intelligenz hat Chinas Moonshot-Modell fast Gleichstand mit US-Modellen bei einem Bruchteil des Preises erreicht, was Sicherheitsbedenken und Beschwerden über gestohlenes geistiges Eigentum auslöst. Finanzminister Scott Bessent erklärte, Amerika könne Sanktionen gegen chinesische KI-Firmen verhängen. Im Juni wurde Ausländern bereits vorübergehend der Zugriff auf die KI-Modelle von Anthropic untersagt.

Das Pentagon erklärte zudem, es begrüße Investitionen von Verbündeten in Militärtechnologie – sofern diese „mit der Amerikas kollaborieren, anstatt vergeblich zu versuchen, sie zu replizieren oder zu ersetzen". Die meisten von der Regierung unterzeichneten gegenseitigen Handelsabkommen enthalten Klauseln, die darauf abzielen, die Position der US-Netzwerke zu sichern und Amerika ein Vetorecht bei Technologiegeschäften von Ländern mit China einzuräumen.

Europa hat eigene Projekte für Raumfahrt, digitales Geld und Luftverteidigung, die alle in den nächsten fünf Jahren starten sollen. Ähnliche Bemühungen laufen in Asien. Die entscheidende Frage lautet: Wenn diese Alternativen erfolgreich sind, wird Amerika versuchen, ihre Nutzung zu verhindern? Das wäre ein Schritt, der weit folgenreicher wäre als jeder Zoll. Es ist eine Sache, seine Freunde zur Kasse zu bitten – eine ganz andere, ihnen zu verbieten, nach Alternativen zu suchen.

Trump HandelskriegUs HandelspolitikGlobalisierung InfrastrukturZölle UsaLock-In-Effekt TechnologieUs Dominanz TechnologieHandelspolitik 2025

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.