ANZEIGE

Trump verteidigt Iran-Deal trotz heftiger Kritik an US-Zugeständnissen

US-Präsident Trump weist Kritik am vorläufigen Iran-Abkommen scharf zurück – Experten sehen Teheran als Gewinner der Einigung.

•• 3 Min
Trump verteidigt Iran-Deal trotz heftiger Kritik an US-Zugeständnissen

US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag Kritiker des vorläufigen Friedensabkommens mit dem Iran scharf attackiert. Wer meine, er sei nicht hart genug gegenüber Teheran gewesen, sei entweder „neidische, schlechte Menschen oder dumm", so Trump. Die Äußerungen fielen kurz nach der Unterzeichnung einer 14-Punkte-Absichtserklärung zwischen den USA und dem Iran.

Das sogenannte Memorandum of Understanding sieht vor, den Waffenstillstand – auch im Libanon – zu verlängern und die strategisch wichtige Straße von Hormus wieder zu öffnen. Beide Seiten verpflichten sich zu weiteren Gesprächen mit dem Ziel, innerhalb von 60 Tagen eine endgültige Einigung zu erzielen. Das Abkommen beinhaltet zudem einen 300-Milliarden-Dollar-Plan für den Wiederaufbau des Irans sowie die Aufhebung „aller Arten" von US-Sanktionen gegen die Islamische Republik.

Teheran stellt Abkommen als Sieg dar

Die iranische Führung bemühte sich, die Vereinbarung als strategischen Erfolg zu präsentieren. Der iranische Präsident Masud Peseschkian bezeichnete die Absichtserklärung als Chance, die wirtschaftlichen und politischen Probleme des Landes anzugehen. Sie könne dazu beitragen, „eine andere Welt" im Iran und im Nahen Osten zu schaffen, sagte er.

Im Rahmen des Abkommens gestattet der Iran die sichere Durchfahrt von Handelsschiffen durch die Straße von Hormus zunächst für 60 Tage und ohne Gebühren. Anschließend sollen Gespräche mit dem Oman geführt werden, um in Abstimmung mit den anderen Golfstaaten die künftige Verwaltung und maritime Dienstleistungen in der Meerenge festzulegen. Die Straße von Hormus gilt als eine der wichtigsten Schifffahrtsrouten der Welt, durch die ein erheblicher Teil des globalen Ölhandels fließt.

Trump, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe am G7-Gipfel in Frankreich teilnahm, äußerte die Hoffnung, das Abkommen werde Frieden in der gesamten Region bringen und die Ölpreise senken. Gleichzeitig drohte er mit der Wiederaufnahme von Angriffen auf den Iran, sollte Teheran seine Verpflichtungen nicht einhalten. Der US-Präsident bekräftigte zudem, dass der Iran niemals eine Atomwaffe erwerben dürfe – räumte jedoch ein, dass Teheran das Recht haben solle, Uran anzureichern, auf eingefrorene Gelder in Milliardenhöhe zuzugreifen und ballistische Raketen zu entwickeln.

Experten zweifeln am Verhandlungserfolg der USA

Diese Punkte stellen bisherige „rote Linien" der Trump-Administration auf die Probe und haben eine breite Debatte ausgelöst. Holger Schmieding, Chefökonom der Berenberg Bank, erklärte, der Iran scheine nach dem bisher Bekannten „in vielen Punkten weitgehend obsiegt zu haben". Tatsächlich habe der Krieg den Einfluss der Revolutionsgarden auf den Iran eher gestärkt als geschwächt, schrieb Schmieding in einer Analyse.

Der Ökonom zog drei geopolitische Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen der vergangenen rund 100 Tage: Erstens hätten die USA trotz intensiver Bombenkampagne versagt, einige ihrer erklärten Ziele zu erreichen – darunter einen Regimewechsel in Teheran –, was die geopolitische Stellung der USA wahrscheinlich geschwächt habe. Zweitens habe der Konflikt gezeigt, wie kleinere Mächte mit Drohnen die militärischen Ambitionen größerer Mächte durchkreuzen können – ähnlich wie im russischen Krieg gegen die Ukraine. Drittens werde die Wiedereröffnung der Straße von Hormus und der damit verbundene Rückgang der Ölpreise die finanzielle Lage Russlands „wieder prekärer" machen.

Vergleiche mit Obama-Atomdeal

Das vorläufige Abkommen hat unweigerlich Vergleiche mit dem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPOA) ausgelöst, dem Atomdeal, den die Obama-Regierung 2015 mit dem Iran geschlossen hatte. Trump hatte diesen Deal während seiner ersten Amtszeit aufgekündigt und als „eine Schande" bezeichnet. In einem Interview mit ABC News noch vor Bekanntgabe des neuen Deals zeigte sich Ex-Präsident Barack Obama „skeptisch", dass ein von der Trump-Regierung vorgelegtes Abkommen sich „wesentlich" vom JCPOA unterscheiden würde.

Torbjorn Soltvedt, Hauptanalyst für den Nahen Osten beim Risikoanalyse-Unternehmen Verisk Maplecroft, warnte, Teheran werde „erheblichen Spielraum" behalten, wenn die Unterhändler sich dem iranischen Atomprogramm, ballistischen Raketen und der Unterstützung bewaffneter Gruppen in der Region zuwenden. Der National Iranian American Council, eine in Washington D.C. ansässige Interessenvertretung, bezeichnete das Abkommen hingegen als den „bedeutendsten diplomatischen Durchbruch seit Ausbruch des Krieges" am 28. Februar.

An den Finanzmärkten reagierten Anleger positiv: Der US-Aktienmarkt markierte jüngst ein neues Rekordhoch. Die Ölpreise sanken nach Bekanntgabe des Friedensabkommens, liegen jedoch weiterhin deutlich über dem Vorkriegsniveau.

Iran FriedensabkommenTrump Iran DealStraße Von HormusUs-Sanktionen IranJcpoa VergleichÖlpreise IranBerenberg Schmieding

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.