ANZEIGE

Trump verdiente über eine Milliarde Dollar mit Krypto-Geschäften

Neue Finanzberichte zeigen: US-Präsident Trump erzielte 2024 mehr als 1,16 Milliarden Dollar durch Kryptowährungen und Memecoin-Lizenzgebühren.

•• 3 Min
Trump verdiente über eine Milliarde Dollar mit Krypto-Geschäften

US-Präsident Donald Trump hat im vergangenen Jahr mehr als 1,16 Milliarden US-Dollar durch Krypto-Verkäufe und Memecoin-Lizenzgebühren eingenommen. Das geht aus seinen gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichten hervor, die das Amt für Regierungsethik (Office of Government Ethics) Anfang dieser Woche veröffentlichte. Neben den Krypto-Einnahmen verzeichnet das Dokument weitere Erlöse aus so unterschiedlichen Quellen wie Golfplätzen, Bibeln und Parfüms.

Die Offenlegungen zeigen zudem Tausende von US-Aktientransaktionen sowie Dutzende von Gebühren im Zusammenhang mit amerikanischen und ausländischen Unternehmen, die Trumps Namen tragen. Für deutsche Anleger und Beobachter ist der Umfang dieser Einnahmen bemerkenswert – insbesondere angesichts der Tatsache, dass Trump während seiner Präsidentschaftskandidatur 2024 aktiv für Kryptowährungen geworben und versprochen hatte, Amerika zur „Bitcoin-Supermacht der Welt" zu machen.

World Liberty Financial als größte Einkommensquelle

Das Herzstück von Trumps Krypto-Einnahmen ist World Liberty Financial – eine Krypto-Gruppe, die 2024 von den Söhnen des Präsidenten, Eric Trump und Donald Trump Jr., sowie den Söhnen des US-Sondergesandten Steve Witkoff gegründet wurde. Sie hat sich zur größten Einkommensquelle des Präsidenten entwickelt.

Konkret flossen 526,8 Millionen US-Dollar aus dem Verkauf von Token von World Liberty Financial in Trumps Kasse. Hinzu kamen offengelegte Einnahmen in Höhe von 635 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren aus einem Lizenzvertrag mit „Celebration Coins". Trump hält darüber hinaus weiterhin 15,75 Milliarden Token von World Liberty Financial, die trotz eines starken Rückgangs im vergangenen Jahr noch etwa 900 Millionen US-Dollar wert sind.

Die Finanzberichte belegen außerdem, dass Trump mehr als 33 Millionen US-Dollar der Erlöse aus World-Liberty-Financial-Verkäufen in Bitcoin und mehr als 150 Millionen US-Dollar über die Ethereum-Blockchain erzielt hat. Diese Zahlen verdeutlichen, wie tief der amtierende US-Präsident persönlich im Krypto-Markt engagiert ist – ein Umstand, der in Washington zunehmend für Diskussionen sorgt.

Trump weist Interessenkonflikt-Vorwürfe zurück

Auf Nachfrage von Reportern erklärte Trump am Mittwoch, dass „große Institutionen" seine Investitionen verwalteten. „Ich spreche nicht mit ihnen", sagte er. Auf die Frage nach möglichen Interessenkonflikten fügte er hinzu: „Ich profitiere, weil der Aktienmarkt steigt, jeder profitiert."

Die Sprecherin des Weißen Hauses, Anna Kelly, wies entsprechende Bedenken zurück: „Weder der Präsident noch seine Familie waren jemals in Interessenkonflikte verwickelt – oder werden es jemals sein." Kritiker hingegen sehen in der Kombination aus politischem Amt und milliardenschweren Krypto-Beteiligungen ein erhebliches Konfliktpotenzial.

USMCA-Handelsabkommen und weitere Wirtschaftsthemen

Neben den Krypto-Offenlegungen sorgt auch die Handelspolitik für Schlagzeilen: US-Handelsvertreter gaben bekannt, dass sie das bedeutende Handelsabkommen von 2020 mit Mexiko und Kanada – das USMCA – nicht verlängern werden. Auch ohne eine formelle Verlängerung bleibt das Abkommen für ein weiteres Jahrzehnt in seiner jetzigen Form bestehen. Die Entscheidung schafft jedoch mehr Unsicherheit für Investoren, da das Abkommen ein Handelsvolumen von mehr als 1,5 Billionen US-Dollar auf dem gesamten nordamerikanischen Kontinent abdeckt.

Eine Umfrage durch Public Opinion Strategies im Auftrag der Handelsgruppe Global Business Alliance zeigt, dass 72 Prozent der befragten Wähler das Abkommen befürworten – darunter zwei Drittel der Republikaner und drei Viertel der Demokraten. Gleichzeitig fordern einflussreiche Gewerkschaften wie die United Auto Workers (UAW) und die United Steelworkers eine Neuverhandlung mit stärkeren Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer.

UAW-Präsident Shawn Fain formulierte es deutlich: „Es gibt keinen Weg zurück zum amerikanischen Traum, ohne den Schaden von Nafta und seinem Nachfolger USMCA rückgängig zu machen." Diese Spannungen zwischen Freihandel und Arbeitnehmerschutz dürften die Handelsdebatte in den USA noch lange prägen – mit direkten Auswirkungen auf die globalen Märkte und damit auch auf europäische und deutsche Anleger.

Trump KryptoWorld Liberty FinancialTrump FinanzberichteMemecoin LizenzgebührenBitcoin TrumpUsmca HandelsabkommenTrump Interessenkonflikt

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.