Trump klagt erneut: 10 Milliarden Dollar gegen Wall Street Journal
US-Präsident Trump reicht überarbeitete Verleumdungsklage gegen das WSJ wegen Epstein-Berichterstattung ein.

Donald Trump hat am Mittwoch erneut eine Verleumdungsklage gegen das Wall Street Journal eingereicht. Der US-Präsident fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens 10 Milliarden Dollar – und knüpft damit an eine frühere Klage an, die ein Bundesrichter im April wegen rechtlicher Mängel abgewiesen hatte. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Artikel des Journals über Trumps angebliche Verbindungen zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.
Konkret geht es um eine Geburtstagskarte an Epstein, die Trumps Unterschrift tragen soll. Trump und seine Anwälte bezeichnen die Karte als Fälschung – auch nachdem sie von Abgeordneten veröffentlicht wurde, die im Fall Epstein ermitteln. In der geänderten Klageschrift werfen Trumps Anwälte dem Journal vor, „rücksichtslos außer Acht gelassen" zu haben, ob die veröffentlichten Aussagen der Wahrheit entsprechen.
Die Beklagten und ihre Reaktion
Die beim Bundesgericht in Miami eingereichte Klage richtet sich gegen eine Reihe prominenter Medienpersönlichkeiten und Unternehmen. Als Beklagte genannt werden:
- Rupert Murdoch, Eigentümer des Wall Street Journal
- Dow Jones & Company
- News Corp sowie deren CEO Robert Thomson
- Die beiden WSJ-Reporter Khadeeja Safdar und Joseph Palazzolo
Dow Jones reagierte auf die erneute Klage mit einer klaren Stellungnahme: Man habe „volles Vertrauen in die Sorgfalt und Genauigkeit" der Berichterstattung und werde sich „energisch" gegen die Vorwürfe verteidigen.
Rechtlicher Hintergrund: Der Standard der „tatsächlichen Böswilligkeit"
US-Bezirksrichter Darrin P. Gayles, ein von Ex-Präsident Barack Obama ernannter Richter, hatte Trumps erste Klage im April abgewiesen. Der Richter befand, Trump habe den für öffentliche Personen geltenden rechtlichen Standard der sogenannten „actual malice" – auf Deutsch: tatsächliche Böswilligkeit – nicht erfüllt. Dieser Standard verlangt den Nachweis, dass ein Beklagter eine Aussage veröffentlicht hat, von der er wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch ist. Für Privatpersonen gelten in den USA deutlich niedrigere Hürden bei Verleumdungsklagen.
Jeffrey Epstein, der einst einflussreiche Finanzier, starb 2019 in einer New Yorker Gefängniszelle. Sein Fall löste weitreichende Verschwörungstheorien aus, die besonders unter Trumps Anhängern populär wurden. Viele glaubten, die Regierung vertusche Epsteins Verbindungen zu einflussreichen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik. Trump selbst erklärte, er habe sich von Epstein getrennt, bevor dessen rechtliche Probleme im Jahr 2006 öffentlich wurden.
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Zur AktienanalyseTeil einer breiteren Medienkampagne
Die Klage gegen das Wall Street Journal ist nicht Trumps einzige juristische Auseinandersetzung mit Medienorganisationen. Trump hat zudem Verleumdungs- und andere Klagen gegen die New York Times, die BBC sowie den Des Moines Register aus dem US-Bundesstaat Iowa eingereicht. All diese Medien bestreiten jegliches Fehlverhalten und wehren sich gerichtlich gegen die Vorwürfe.
Kritiker sehen in diesen Klagen eine gezielte Kampagne, um Druck auf kritische Medien auszuüben. Trumps Regierung hat darüber hinaus Maßnahmen ergriffen, um den Pressezugang zu Regierungsbehörden einzuschränken, und damit gedroht, Regulierungsbefugnisse gegen kritische Medien einzusetzen. Dies führte zu rechtlichen Anfechtungen durch verschiedene Medienorganisationen. Das Weiße Haus hingegen bezeichnet Trump als den „offensten und zugänglichsten US-Präsidenten aller Zeiten" und betont, seine Regierung habe den Pressezugang in „beispielloser Weise" erweitert.


