Trump hebt Klimaregelung auf: Neue Klagewelle droht US-Konzernen
EPA-Entscheidung könnte Unternehmen verstärkt juristisch angreifbar machen – VW bleibt bei Klimastrategie

Die Trump-Administration hat eine zentrale wissenschaftliche Feststellung der Obama-Regierung aufgehoben, die Treibhausgase als Gefahr für die öffentliche Gesundheit einstufte. Die sogenannte "Endangerment Finding" aus dem Jahr 2009 bildete bisher die rechtliche Grundlage für bundesstaatliche Klimaregulierungen in den USA. EPA-Administrator Lee Zeldin bezeichnete den Schritt als "größte Deregulierung in der Geschichte der Vereinigten Staaten".
Die Aufhebung könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten jedoch unerwartete Folgen haben. Ohne die EPA-Regulierung unter dem Clean Air Act von 1963 könnten Kraftwerksbetreiber und andere Großemittenten nun verstärkt mit Klagen wegen "Public Nuisance" – öffentlicher Belästigung – konfrontiert werden. Diese Klagen zielen darauf ab, Verursacher zur Beseitigung von Schäden zu zwingen, die Gesundheit und Sicherheit einer Gemeinschaft beeinträchtigen.
Rechtlicher Schutzschild fällt weg
Bisher hatte ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2011 solche Klagen blockiert. Damals entschied das Gericht einstimmig, dass die EPA-Zuständigkeit für Treibhausgasemissionen "Public Nuisance"-Klagen verdränge. Richterin Ruth Bader Ginsburg argumentierte, die EPA-Maßnahmen setzten die Ansprüche der Kläger außer Kraft.
Mit der neuen Deregulierung könnte dieser Schutz nun wegfallen. "Wenn der Clean Air Act nicht mehr für Treibhausgasemissionen gilt, gibt es kein umfassendes gesetzliches Schema mehr, das Nuisance-Ansprüche verdrängt", erklärt Sarah Light, Rechtsprofessorin an der University of Pennsylvania. Robert Percival von der University of Maryland sieht darin ein "klassisches Beispiel dafür, wie eine Überdehnung durch die Trump-Administration ihr auf die Füße fallen könnte".
Industrie zeigt sich besorgt
Obwohl Energieversorger Trumps Deregulierungsagenda grundsätzlich begrüßen, äußerten sie bereits Bedenken. Das Edison Electric Institute, das börsennotierte Elektrizitätsversorger vertritt, warnte bereits im September vor dem "Potenzial für erhöhte Rechtsstreitigkeiten wegen Common-Law-Ansprüchen". Meghan Greenfield von der Kanzlei Jenner & Block spricht von einer "neuen Front" für Rechtsstreitigkeiten.
Solche Klagen sind zwar schwer zu gewinnen – insbesondere wegen der Schwierigkeit, direkte Kausalität zwischen spezifischen Emissionen und konkreten Klimaschäden nachzuweisen. Dennoch stellen sie ein potenzielles Werkzeug für Aktivisten und lokale Regierungen dar, um Emittenten zur Verantwortung zu ziehen.
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Zur AktienanalyseVolkswagen hält an Transformation fest
Unabhängig von den regulatorischen Entwicklungen in den USA bekräftigte Volkswagen seine Klimastrategie. Ein Unternehmenssprecher erklärte am Freitag in Berlin, der Konzern bleibe seiner langfristigen Transformation zu effizienteren und emissionsärmeren Fahrzeugen verpflichtet. Als globales Unternehmen beziehe VW die spezifischen Marktbedingungen in seine strategische Planung ein und erfülle die regulatorischen Anforderungen in allen Ländern – ungeachtet politischer Entwicklungen in den USA.


