Trump droht mit 100% Zöllen bei Digitalsteuern auf US-Konzerne
US-Präsident Trump verschärft den Handelsdruck: Länder mit Digitalsteuern auf US-Unternehmen sollen sofortige Strafzölle von 100% erhalten.

US-Präsident Donald Trump hat am Freitag mit der Einführung eines „100% TARIFF" auf Waren aus allen Ländern gedroht, die eine Steuer auf digitale Dienstleistungen für US-Unternehmen erheben. Diese Zölle sollen laut Trump „unverzüglich erhoben werden", sollten die betroffenen Länder an ihren Plänen festhalten. In seinem Post am Freitagnachmittag hob Trump ausdrücklich „zahlreiche europäische Länder" hervor, die laut seinen Aussagen die Einführung solcher Steuern in Erwägung ziehen.
Digitalsteuern sind in der Regel so strukturiert, dass sie ausschließlich für die weltweit größten und etabliertesten Technologieunternehmen gelten – darunter Meta, Alphabet und Amazon, bei denen es sich allesamt um US-Firmen handelt. Mehr als ein Dutzend Länder haben solche Abgaben bereits eingeführt. Trump argumentiert, diese Steuern zielten in unfairer Weise auf amerikanische Technologieriesen ab.
Kanada als Warnung für andere Länder
Dies ist nicht das erste Mal, dass Trump mit Vergeltungsmaßnahmen gegen Digitalsteuern droht. Im vergangenen Jahr kündigte er an, sämtliche Handelsgespräche mit Kanada abzubrechen, nachdem Ottawa eine eigene Version der Digitalsteuer geplant hatte. Kanada verwarf die Abgabe daraufhin kurz vor ihrem geplanten Inkrafttreten – ein Präzedenzfall, der anderen Ländern als deutliche Warnung dienen dürfte.
Für europäische Staaten, die Digitalsteuern bereits eingeführt haben oder planen, bedeutet Trumps neuerliche Drohung erheblichen wirtschaftlichen Druck. Eine Eskalation auf 100% Zölle würde den bilateralen Handel massiv belasten und könnte Exporteure in betroffenen Ländern hart treffen.
Rechtliche Grundlage bleibt unklar
Offen bleibt die Frage, welches Gesetz Trump die Befugnis verleihen würde, umgehend massive Zölle gegen einzelne Länder zu verhängen. Der Supreme Court hat Trumps sogenannte „reziproke" Zölle erst kürzlich gekippt, mit denen individualisierte Zollsätze für nahezu jedes Land eingeführt werden sollten. Das oberste Gericht entschied, dass der International Emergency Economic Powers Act die Trump-Regierung nicht dazu ermächtige, einseitig umfassende globale Zölle zu verhängen.
Nur wenige Stunden nach dieser juristischen Niederlage reagierte Trump mit einer neuen Strategie: Er gab bekannt, eine Durchführungsverordnung unterzeichnet zu haben, die einen globalen Zollsatz von 10% gemäß Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 (Trade Act of 1974) vorsieht. Diese Rechtsgrundlage hat jedoch eine entscheidende Einschränkung: Zölle, die auf ihrer Basis eingeführt werden, dürfen nur 150 Tage lang Bestand haben. Jede Verlängerung bedarf der Zustimmung des Kongresses.
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Zur AktienanalyseBedeutung für deutsche und europäische Anleger
Für deutsche Privatanleger und Unternehmen ist die Entwicklung von besonderer Relevanz. Deutschland und andere EU-Staaten haben Digitalsteuern entweder eingeführt oder diskutieren entsprechende Modelle. Eine Eskalation des Handelsstreits könnte exportorientierte deutsche Unternehmen treffen, die auf den US-Markt angewiesen sind.
Die Unsicherheit über die rechtliche Grundlage von Trumps Zolldrohungen bleibt ein zentrales Element der aktuellen Handelspolitik. Investoren und Unternehmen müssen damit rechnen, dass die Lage volatil bleibt – zumal der Kongress bei einer möglichen Verlängerung der neuen 10%-Zölle ein entscheidendes Wort mitzureden hat.


