ANZEIGE

Trump bestätigt: Netanjahu in Telefonat als „verrückt" bezeichnet

US-Präsident Trump räumt ein, den israelischen Premier in einem hitzigen Telefonat scharf kritisiert und als „verdammt verrückt" bezeichnet zu haben.

•• 3 Min
Trump bestätigt: Netanjahu in Telefonat als „verrückt" bezeichnet

US-Präsident Donald Trump hat in einem Podcast-Interview bestätigt, den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in einem Telefonat als „verdammt noch mal verrückt" bezeichnet zu haben. Hintergrund war ein Streit über die anhaltenden israelischen Kämpfe im Libanon – zu einem Zeitpunkt, an dem die USA parallel Verhandlungen mit dem Iran über ein Ende der Feindseligkeiten führten.

In dem am Mittwoch ausgestrahlten Interview im Podcast „Pod Force One" wurde Trump auf einen Bericht des US-Mediums Axios angesprochen, der sich auf einen nicht namentlich genannten US-Beamten berief. Auf die Frage, ob er Netanjahu als „verdammt verrückt" bezeichnet und ihm Undankbarkeit vorgeworfen habe, antwortete Trump schlicht: „Das habe ich." Er fügte hinzu: „Ich würde nicht sagen, dass ich wütend war. Ich war ein wenig beunruhigt über seine ständigen Kämpfe mit dem Libanon."

Laut dem Axios-Bericht soll Trump in dem Telefonat am Montag zu Netanjahu gesagt haben: „Du bist verdammt noch mal verrückt. Ohne mich wärst du im Gefängnis. Ich rette dir den Hintern. Jeder hasst dich jetzt. Jeder hasst Israel deswegen." Trump selbst zitierte im Interview eine weitere Aussage aus dem Gespräch: „Irgendwann sagte ich: Bibi, wir müssen damit aufhören."

Israelische Reaktion und diplomatischer Kontext

Israelische Regierungsvertreter äußerten sich nach dem Axios-Bericht nicht öffentlich zu dem Telefonat. Israelische Medien zitierten jedoch Quellen, die die Spannungen zwischen den beiden Staatschefs herunterspielten. Das Büro von Netanjahu lehnte eine Stellungnahme zu Trumps Bestätigung der Äußerungen ab. Trump selbst betonte trotz allem, er und Netanjahu kämen sehr gut miteinander aus.

Der Hintergrund des Streits ist komplex: Israel war im März in den Libanon einmarschiert, um die mit dem Iran verbündete Hisbollah-Miliz zu bekämpfen, die zur Unterstützung Teherans über die Grenze gefeuert hatte. Der Iran seinerseits erklärte, er werde keinem Abkommen mit den USA zur Beendigung des Krieges zustimmen, es sei denn, ein Waffenstillstand erstrecke sich auch auf den Libanon. Die Feindseligkeiten hielten trotz eines am Montag bekannt gegebenen, von den USA vermittelten Abkommens an – dieses sah vor, dass Israel von Angriffen auf die von der Hisbollah kontrollierten südlichen Vororte von Beirut absieht, während die vom Iran unterstützte Gruppe grenzüberschreitende Angriffe einstellt.

Am Mittwoch töteten israelische Drohnenangriffe im Südlibanon mindestens sechs Menschen und zielten auf ein Auto südlich von Beirut, wie libanesische Sicherheitsquellen mitteilten. Israel erklärte gleichzeitig, ein feindliches Fluggerät abgefangen zu haben, das wahrscheinlich von der Hisbollah abgefeuert worden war.

Trump verteidigt Angriff auf Iran und kritisiert Obama-Deal

Auf die Frage, ob Netanjahu ihn zu einem Angriff auf den Iran „verleitet" habe, reagierte Trump gereizt und bezeichnete seine Kritiker als „den Feind". „Ich meine, ich bin derjenige, der es angefangen hat", sagte Trump. „Ich habe angefangen, weil wir nicht zulassen können, dass sie eine Atomwaffe besitzen." Er fügte hinzu: „Wenn es mich nicht gäbe, gäbe es Israel jetzt nicht mehr."

Trump verwies zudem auf das Atomabkommen von 2015, das Präsident Barack Obama gemeinsam mit anderen Weltführern mit dem Iran geschlossen hatte. In diesem Abkommen hatte Teheran zugestimmt, sein Atomprogramm im Austausch für die Aufhebung von Sanktionen einzuschränken. Trump war 2018 während seiner ersten Amtszeit aus dem Deal ausgestiegen. Seitdem produzierte der Iran Vorräte an hochangereichertem Uran in nahezu waffenfähiger Qualität – genau jenen Verzicht fordert Trump nun in neuen Verhandlungen.

Kritiker werfen Trump vor, der Iran sei dem Bau einer Atomwaffe heute näher als zuvor, und es sei für ihn schwieriger geworden, ein besseres Abkommen auszuhandeln als das von Obama geschlossene. Trump hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Kraftausdrücke im Zusammenhang mit Israel verwendet – so erklärte er im vergangenen Jahr öffentlich, Israel und der Iran würden „nicht wissen, was zum Teufel sie da tun".

Trump Netanjahu TelefonatTrump Verrückt NetanjahuIsrael Libanon KriegIran AtomabkommenHisbollah WaffenstillstandTrump Israel BeziehungNahost Konflikt 2025

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.