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Transparente Bankentgelte

Bafin treibt Vergleichsportal voran, um Verbrauchern klare Einsicht in Gebührenstrukturen zu bieten

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Transparente Bankentgelte

Der Vergleich von Bankentgelten gestaltet sich für Verbraucherinnen und Verbraucher oft als mühsam und undurchsichtig. Obwohl es bereits Vergleichsportale gibt, werden dort bei Weitem nicht alle Banken und ihre Dienstleistungen erfasst. Eine objektive und neutrale Übersicht zu erhalten, ist daher oft schwierig.

Doch in absehbarer Zukunft wird sich diese Situation grundlegend ändern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Anfang Dezember einen wichtigen Schritt gemacht, indem sie einen Entwurf für die sogenannte Vergleichswebsitemeldeverordnung vorgelegt hat. Die Bafin plant, eine Vergleichswebsite für Zahlungskonten selbst zu betreiben und sie kostenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich zu machen.

Das Hauptziel dieser Vergleichswebsite besteht darin, den Verbrauchern eine detaillierte Übersicht über die Entgelte von mehr als 1400 Kreditinstituten in Deutschland zu bieten. Dies beinhaltet Informationen über monatliche Kontoführungsgebühren, Kosten für Kontoauszüge, Habenzinsen, Überweisungsgebühren mit und ohne Beleg, Daueraufträge, Lastschriften und weitere relevante Aspekte. Darüber hinaus sollen auch die Kosten für Bargeldeinzahlungen, Abhebungen an Geldautomaten und die Konditionen für Debit- und Kreditkarten erfasst werden.

Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es jedoch ein Problem, das nicht zu übersehen ist. Nicht alle Dienstleistungen sind direkt vergleichbar, da sie oft an unterschiedliche Bedingungen oder das individuelle Nutzerverhalten gebunden sind, wie in der Verordnung eingeräumt wird. Aus diesem Grund kann die Vergleichswebsite nur eine grundlegende Übersicht über die anfallenden Kosten bieten.

Die Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, ein solches Vergleichsportal zur Verfügung zu stellen. Bis Mitte Dezember haben Verbände die Möglichkeit, zu dem vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen und eventuelle Anpassungen zu fordern. Es wird jedoch erwartet, dass größere Änderungen unwahrscheinlich sind, und die Verordnung wird in den kommenden Wochen in Kraft treten.

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, äußerte sich positiv zu dieser Entwicklung und begrüßte die Tatsache, dass die Bundesregierung die Vergleichswebsite von der Bafin betreiben lässt und keine privaten Anbieter vorsieht.

Künftig werden die Kreditinstitute verpflichtet sein, die erforderlichen Daten für den Vergleich an die Bafin zu übermitteln und diese regelmäßig zu aktualisieren. Allerdings müssen Verbraucherinnen und Verbraucher noch etwas Geduld aufbringen, da die ersten Daten von den Banken voraussichtlich erst im September 2024 gemeldet werden. Erst im Herbst 2024 wird die Vergleichswebsite der Bafin dann für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich sein.

Es sei darauf hingewiesen, dass Deutschland bei der Umsetzung dieser Maßnahme in der EU weit hinterherhinkt, voraussichtlich mit einer Verzögerung von sechs Jahren. Die europäische Zahlungskontenrichtlinie sah vor, dass bis zum 31. Oktober 2018 sicherzustellen ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Mitgliedstaat kostenfreien Zugang zu mindestens einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten haben. Zuerst vertraute die Bundesregierung auf private Anbieter, doch Verbraucherschützer kritisierten die mangelnde Vergleichbarkeit und erhielten vor Gericht Recht. Später entschied sich die Koalition für eine staatliche Lösung, die von Verbraucherschützern immer befürwortet wurde.

BaFinAmpel-KoalitionFinanzen

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