Tarifbindung in Deutschland weiter rückläufig
Privatwirtschaft und Ostdeutschland besonders stark vom Rückgang betroffen

Immer weniger Beschäftigte in Deutschland arbeiten in einem Betrieb mit einem Branchentarifvertrag. Nach aktuellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im Jahr 2024 lediglich 41 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um einen Prozentpunkt. Dieser Trend setzt sich seit Jahren fort: Im Jahr 1996 galten noch für etwa zwei Drittel aller Beschäftigten Branchentarifverträge. Heute sind es 26 Prozentpunkte weniger.
Neben den Branchentarifverträgen existieren auch sogenannte Haustarifverträge. Laut IAB sind etwa acht Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit einem solchen Vertrag tätig. Besonders stark zurückgegangen ist die Tarifbindung in der Privatwirtschaft. Dort zeigt sich der Rückgang wesentlich deutlicher als im öffentlichen Sektor, wo die Tarifbindung weitgehend konstant geblieben ist.
Auch regionale Unterschiede sind deutlich erkennbar. Während in Westdeutschland im Jahr 2024 rund 43 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit Branchentarifvertrag arbeiteten, waren es in Ostdeutschland lediglich 31 Prozent. Die höchsten Quoten verzeichneten die Bundesländer Bremen mit 56 Prozent, das Saarland mit 54 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 51 Prozent. Deutlich niedriger fiel die Tarifbindung hingegen in Sachsen mit 42 Prozent, Berlin mit 44 Prozent und Thüringen mit 45 Prozent aus.
Die Verbreitung von Tarifverträgen variiert auch stark zwischen den verschiedenen Wirtschaftssektoren. In der öffentlichen Verwaltung liegt die Tarifbindung bei 100 Prozent, gefolgt von der Energieversorgung mit 84 Prozent und dem Bildungsbereich mit 80 Prozent. Im Gegensatz dazu ist die Tarifbindung in der Land- und Forstwirtschaft mit elf Prozent, im Gastgewerbe mit 23 Prozent sowie im Kunst- und Unterhaltungsbereich mit 20 Prozent deutlich geringer ausgeprägt.
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Zur AktienanalyseUm dieser Entwicklung entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Tariftreue. Ziel ist es, Bundesaufträge künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war ein solcher Vorstoß angekündigt worden, konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Der damalige Arbeitsminister scheiterte mit seinem Vorschlag am Widerstand innerhalb der Regierung.

