Stillstand im Berliner Nahverkehr durch Warnstreik
BVG legt Busse und Bahnen lahm – Pendler stehen vor großen Herausforderungen

Ein ganztägiger Warnstreik der Gewerkschaft Verdi hat den Nahverkehr in Berlin weitgehend zum Erliegen gebracht. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestätigten, dass alle U-Bahnen und Straßenbahnen sowie die meisten Buslinien betroffen sind. Der Streik begann am Montagmorgen um 3 Uhr und soll bis Dienstagmorgen um 3 Uhr andauern. Auch danach könne es weiterhin zu unregelmäßigem Verkehr kommen.
S-Bahnen und Regionalzüge, die von der Deutschen Bahn und anderen Betreibern gefahren werden, sind von dem Streik nicht betroffen. Die S-Bahn Berlin hat zudem zusätzliche Fahrten auf der Linie S5 zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg eingerichtet, um den eingeschränkten Nahverkehr zumindest teilweise zu kompensieren. Diese Maßnahme gilt zwischen 9 und 14 Uhr, wobei die Taktfrequenz von sechs auf neun Fahrten pro Stunde erhöht wurde.
Bestimmte Buslinien, die von Subunternehmen im Auftrag der BVG betrieben werden, verkehren ebenfalls weiterhin. Dazu gehören unter anderem die Linien 106, 114, 118 und 133. Andere Linien, wie M36 oder 112, fahren mit reduziertem Angebot. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen, auf alternative Mobilitätsangebote wie Carsharing, E-Roller oder Taxis zurückzugreifen. Fahrdienste wie Uber sowie die BVG-eigene App "Jelbi" könnten zusätzliche Optionen bieten, sind jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Der Streik führt zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens auf den Straßen. Die Verkehrsinformationszentrale warnt vor Staus, insbesondere an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten wie dem Dreieck Charlottenburg, dem Dreieck Neukölln sowie an Baustellen wie der A115 im Bereich Kreuz Zehlendorf. Auch auf den Bundesstraßen B1, B2, B5, B96, B96a und B158 wird mit erheblichen Verzögerungen gerechnet. Besonders betroffen sind Stadtteile wie Adlershof, Friedrichshain, Gesundbrunnen und Neukölln, wo es aufgrund von Baustellen bereits zuvor zu Engpässen kam.
Fahrgäste, die ein Ticket für den betroffenen Zeitraum besitzen, haben keinen Anspruch auf Entschädigungen. Die BVG beruft sich auf das Prinzip der "höheren Gewalt", das auch in anderen Verkehrsunternehmen Anwendung findet. Streiks fallen laut BVG unter diese Kategorie, ebenso wie Naturkatastrophen oder Sabotageakte. Dies bedeutet, dass weder Monats- noch Wochenkarteninhaber finanzielle Erstattungen oder Nachlässe für entfallene Fahrten erhalten.
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Zur AktienanalyseFür Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet der Streik, dass sie eigenverantwortlich alternative Wege zur Arbeit finden müssen. Nach geltendem Arbeitsrecht liegt das sogenannte "Wegerisiko" bei den Beschäftigten. Wer zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheint, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Nutzung von Homeoffice, Gleitzeit oder einem Urlaubstag könnte in solchen Fällen eine Lösung sein. Eine Erstattung für Taxikosten durch den Arbeitgeber ist in der Regel nicht vorgesehen.

