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Stillstand bei EU-Regeln für Privatanleger

Uneinigkeit, Bürokratiekritik und offene Fragen beim Handel mit Unternehmensanleihen

 Stillstand bei EU-Regeln für Privatanleger

Die Verhandlungen über neue EU-Regeln zum Schutz von Privatanlegern sind vorerst unterbrochen worden. Ziel der sogenannten Kleinanlegerstrategie ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den Zugang privater Investoren zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Die Verhandlungen begannen im März im Rahmen des sogenannten Trilogs, an dem das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der EU-Ministerrat beteiligt sind. In dieser letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens wird über den Entwurf der Kommission zur „Retail Investment Strategy“ beraten, bevor das Parlament abschließend darüber abstimmt.

Nun wurde der nächste geplante Trilog-Termin, der auf den 3. Juni datiert war, abgesagt. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft begründete dies mit zu unterschiedlichen Meinungen unter den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Vereinfachung des vorliegenden Textes. Der turnusmäßige Wechsel der Ratspräsidentschaft steht bevor: Ende Juni übernimmt Dänemark den Vorsitz von Polen. In Brüssel rechnet man damit, dass die Dänen das Thema erneut aufgreifen und die Verhandlungen weiterführen werden.

Ein zentraler Aspekt der geplanten Kleinanlegerstrategie betrifft den Handel mit Unternehmensanleihen. Derzeit dürfen solche Anleihen nur dann an Privatanleger verkauft werden, wenn ein entsprechendes Basisinformationsblatt vorliegt. Da dies häufig nicht der Fall ist, bleibt der Großteil dieser Papiere für Privatanleger unzugänglich – selbst dann, wenn sie in kleinen Stückelungen verfügbar wären und somit auch mit begrenztem Budget gekauft werden könnten. Die anhaltenden Verzögerungen in den Verhandlungen bedeuten daher auch für potenzielle Käufer dieser Finanzprodukte eine weitere Phase der Unsicherheit.

Das gesamte Projekt hat sich in den vergangenen Monaten zunehmend als kompliziert und konfliktbeladen erwiesen. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, ein generelles Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzprodukten einzuführen, stieß auf massiven Widerstand innerhalb der Finanz- und Versicherungsbranche. In der Folge wurde diese Idee wieder verworfen. Dennoch sorgt der überarbeitete Entwurf weiterhin für Kritik von allen Seiten. Während die Branche vor allem die befürchtete Zunahme an bürokratischen Pflichten beklagt, empfinden Verbraucherschützer die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend. Sie drängen auf strengere Regelungen beim Vertrieb und der Beratung von Finanzprodukten.

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