Start der elektronischen Patientenakte in Deutschland
Datenzugriff per App, Widerspruch möglich, Nutzung für Ärzte ab Oktober verpflichtend

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April bundesweit zur Verfügung stehen und im Laufe des Jahres verpflichtend in Arztpraxen und Kliniken eingeführt werden. Nach Informationen aus einem Schreiben des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen organisiert, beginnt die flächendeckende Nutzung der ePA am 29. April. Ab dem 1. Oktober sind Leistungserbringer im Gesundheitswesen, darunter Ärzte und Kliniken, verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Seit dem 15. Januar haben rund 70 Millionen der insgesamt etwa 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Nutzung bleibt für die Versicherten freiwillig. Wer keine digitale Akte wünscht, muss dieser aktiv widersprechen. Das Zusammenspiel zwischen ePA und medizinischen Einrichtungen wurde zuvor in drei Modellregionen getestet: in Hamburg und Umgebung, in Franken sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Dort wird die ePA bereits im Praxisalltag eingesetzt.
Die ePA dient als digitaler Speicher für medizinische Informationen wie Arztbriefe, Laborwerte, Diagnosen und Medikationspläne. Sie soll Versicherte ein Leben lang begleiten und ihnen ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort zu verwalten. Zugriffsrechte erhalten Arztpraxen, Kliniken und Apotheken über die Krankenkassenkarte der Patientinnen und Patienten. Die Kontrolle über die gespeicherten Daten liegt bei den Versicherten, die über eine App selbst festlegen können, wer welche Informationen einsehen darf und in welchem Zeitraum. Auch das Hochladen eigener Dokumente, etwa Blutdruck-Tagebücher oder ältere Befunde, ist über die App möglich.
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Zur AktienanalyseIn den drei Testregionen stieg die Nutzung der ePA seit Beginn der Pilotphase kontinuierlich an. Insgesamt rund 300 medizinische Einrichtungen beteiligen sich an der Erprobung. Trotz anfänglicher Warnungen von Computerspezialisten und Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitswesens hinsichtlich möglicher Sicherheitslücken betonte Lauterbach, dass die Voraussetzungen für einen sicheren Massenzugriff erfüllt seien. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bei der Handhabung der sensiblen Patientendaten. Die Digitalagentur Gematik, mehrheitlich im Besitz des Bundes, begleitet die Umsetzung und den technischen Betrieb der elektronischen Patientenakte.


