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SpaceX-Börsengang soll Musks Macht weiter festigen

Anleger begrüßen gründerfreundliche Bedingungen beim geplanten IPO des Raketenbauers für Juni.

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SpaceX-Börsengang soll Musks Macht weiter festigen

Elon Musk steht beim geplanten Börsengang seines Raumfahrtunternehmens SpaceX vor einer noch größeren Machtfülle als bei Tesla. Der Börsengang ist für Juni angepeilt – und die Strukturen, die dabei geschaffen werden sollen, gehen weit über das hinaus, was Anleger bislang bei börsennotierten Unternehmen akzeptiert haben.

Bereits bei Tesla genießt Musk außergewöhnlich viel Spielraum. Die Tesla-Aktionäre dulden die Launen des Milliardärs, während er massiv Kapital in Roboter investiert. Zudem haben sie ein Vergütungspaket im Wert von einer Billion US-Dollar abgesegnet, das zur Auszahlung kommt, sobald Musk seine ehrgeizigen Ziele erreicht.

Noch mehr Kontrolle durch Mehrstimmrechtsaktien

Bei SpaceX geht Musk nun noch einen Schritt weiter. Laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen hat der Board von SpaceX dem Unternehmensgründer bereits ein eigenes sogenanntes „Moonshot"-Vergütungspaket gewährt. Darüber hinaus wird erwartet, dass Musk SpaceX durch den Einsatz von Mehrstimmrechtsaktien kontrollieren wird – ein Instrument, das Gründern überproportionalen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen sichert, unabhängig von ihrem tatsächlichen Kapitalanteil.

Mehrstimmrechtsaktien, auch als duale Aktienklassen bekannt, sind ein in der Tech-Branche verbreitetes Mittel, um Gründern langfristige Kontrolle zu sichern. Dabei erhalten bestimmte Aktien – meist in den Händen des Gründers – ein Vielfaches der Stimmrechte gegenüber regulären Aktionärsanteilen. Kritiker aus dem Bereich Corporate Governance sehen darin eine Schwächung der Aktionärsrechte und eine mangelnde Rechenschaftspflicht des Managements.

Anleger akzeptieren gründerfreundliche Bedingungen

Die Skepsis gegenüber solchen Strukturen ist in der Finanzwelt nicht neu. Noch bis 2023 schloss der S&P 500 – der wichtigste US-Aktienindex – Unternehmen mit dualen Aktienklassen von der Aufnahme in seinen Index aus. Diese Regelung galt als wichtiges Signal für institutionelle Investoren weltweit.

Dennoch scheinen sowohl Groß- als auch Kleinanleger so begierig auf eine Beteiligung an Musks Unternehmen zu sein, dass sie bereit sind, solche gründerfreundlichen Bedingungen zu übersehen oder sogar aktiv zu begrüßen. Die Nachfrage nach SpaceX-Anteilen dürfte entsprechend hoch sein – trotz der weitreichenden Kontrollrechte, die Musk eingeräumt werden sollen.

Für deutsche Privatanleger ist der Fall SpaceX ein anschauliches Beispiel für den Zielkonflikt zwischen Renditechancen und Anlegerschutz. Wer in Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen investiert, gibt faktisch einen Teil seiner Mitspracherechte auf – und setzt darauf, dass der Gründer die richtigen Entscheidungen trifft. Im Fall von Elon Musk scheint der Markt genau diese Wette eingehen zu wollen.

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