Schweiz zwingt UBS zu Kapitalerhöhung von 20 Milliarden Dollar
Der Schweizer Bundesrat hält trotz monatelangem Widerstand der UBS an strengen „Too big to fail"-Reformen fest.

Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch Pläne vorgelegt, die die UBS zu einer Kapitalerhöhung von rund 20 Milliarden US-Dollar verpflichten würden. Damit weigert sich der Bundesrat, bei einem zentralen Element der „Too big to fail"-Bankenreformen nachzugeben – jenen Reformen, die durch den Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 ausgelöst wurden. Die Kernforderung bleibt bestehen: Die UBS soll ihre ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Eigenkapital (CET1) unterlegen.
Der Bundesrat räumte jedoch ein, dass das überarbeitete Paket moderater ausfalle als ursprünglich geplant. „Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung fällt aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens moderater aus als geplant", hieß es in der offiziellen Mitteilung. „Bei den Eigenmittelanforderungen ergibt sich damit ein ausgewogenes Gesamtpaket, das den eingegangenen Stellungnahmen Rechnung trägt." Die ursprünglichen Entwürfe vom Juni des Vorjahres hatten noch eine Kapitalerhöhung von rund 26 Milliarden US-Dollar vorgesehen.
UBS und Bankenverband lehnen Paket ab
Trotz der Zugeständnisse zeigt sich die UBS weiterhin unnachgiebig. Die Bank bezeichnete das Paket als „extrem", es fehle an „internationaler Abstimmung" und ignoriere „Bedenken, die von der Mehrheit der Teilnehmer" an den Regierungskonsultationen geäußert wurden. Die UBS beziffert die tatsächliche Kapitalbelastung durch die Vorschläge auf eher 22 Milliarden US-Dollar und kritisiert, dass einige vom Bundesrat veröffentlichte Analysen „Behauptungen enthalten, die wir für irreführend halten".
Auch die Schweizerische Bankiervereinigung übte scharfe Kritik. Sie nannte den Vorschlag „äußerst problematisch" und erklärte: „Der Bundesrat ignoriert die überwiegend kritischen Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsprozess, insbesondere aus der Realwirtschaft und von rund 16 Kantonen." Der monatelange Widerstand von UBS und Wirtschaftsverbänden hatte argumentiert, die früheren Vorschläge würden der Bank eine übermäßige Last auferlegen und sie gegenüber internationalen Wettbewerbern benachteiligen.
Zwei-Säulen-Struktur der Reform
Das Reformpaket gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil betrifft Änderungen bei der regulatorischen Behandlung von Software-Assets und aktiven latenten Steuern (DTAs). Diese Maßnahmen werden per Regierungsverordnung ohne parlamentarische Zustimmung umgesetzt und treten ab Januar des kommenden Jahres in Kraft. Konkret darf die UBS DTAs weiterhin auf ihr regulatorisches Kapital anrechnen – dieser Vorschlag wurde „vorerst" verworfen. Software-Assets können zudem über drei Jahre hinweg aus dem Kapital ausgeschieden werden, in Anlehnung an EU-Regeln. Die UBS beziffert den Netto-CET1-Effekt dieser Maßnahmen auf rund 4 Milliarden US-Dollar.
Der zweite und bedeutendere Teil der Reform bleibt unverändert: Die Regierung fordert, dass die UBS den vollen Wert ihrer Auslandsgeschäfte mit hochwertigem Kapital bei der Schweizer Muttergesellschaft unterlegt. Dies soll verhindern, dass Verluste in ausländischen Tochtergesellschaften das Kernkapital der Bank aufzehren, und es erleichtern, Teile des Geschäfts in einer Krise zu verkaufen, ohne die gesamte Bank zu gefährden. „Systemrelevante Banken in der Schweiz müssen künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit CET1 unterlegen", so der Bundesrat.
Langer parlamentarischer Weg steht bevor
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Zur AktienanalyseDieser zweite Teil geht ab Juni ins Parlament und leitet einen Gesetzgebungsprozess ein, der Jahre dauern könnte. Im Verlauf dieses Prozesses könnte das Paket noch umgestaltet oder abgeschwächt werden. Die politische Debatte dürfte kontrovers verlaufen: Während einige linke Kräfte noch strengere Kapitalregeln fordern, plädieren Wirtschaftsverbände und Teile der Mitte-Rechts-Parteien für einen moderateren Ansatz zum Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der UBS.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die die Reformen vorangetrieben hat, betonte am Mittwoch, die Regierung habe der UBS bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht. Schweizer Beamte signalisierten zudem, dass die Verordnungsmaßnahmen – einschließlich der Behandlung von DTAs – erneut geprüft werden könnten, sollte das Parlament die Auslandskapitalanforderungen erheblich verwässern.
Der Hintergrund dieser Reformen ist die besondere Stellung der UBS in der Schweizer Wirtschaft. Nach der Übernahme der Credit Suisse übersteigt die Bilanzsumme der Bank die gesamte Wirtschaftsleistung der Schweiz – eine Größenordnung, die die Aufsichtskapazitäten des Kleinstaates strapaziert und die Risiken bei einer künftigen Krise erhöht. Die Schweiz verfolgt damit einen deutlich härteren Regulierungsansatz als die USA und andere Länder. Die UBS-Aktie schloss am Mittwoch in Zürich 0,15 Prozent höher.

