ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Schweiz will US-Handelsabkommen bis Ende Juli abschließen

Bern strebt ein bilaterales Abkommen mit Washington an – inklusive Meistbegünstigungsklausel gegenüber EU und Großbritannien.

Schweiz will US-Handelsabkommen bis Ende Juli abschließen

Die Schweiz arbeitet mit Hochdruck daran, bis Ende Juli ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten zu unterzeichnen. Wie Bloomberg am Freitag berichtete, fordert Bern dabei eine Garantie, dass die Schweiz nicht mit höheren Zöllen belastet wird als konkurrierende Handelspartner. Das Land ist bereit, einen festen Zollsatz in einem bilateralen Vertrag zu akzeptieren – allerdings nur unter einer entscheidenden Bedingung.

Die Schweiz besteht auf einer Klausel, die sicherstellt, dass kein anderer Handelspartner – insbesondere die Europäische Union und das Vereinigte Königreich – einen niedrigeren Zollsatz erhält. Diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel ist für Bern ein zentrales Element jedes möglichen Abkommens. Ohne eine solche Absicherung würde die Schweiz gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten auf dem US-Markt benachteiligt.

Die Schweizer Unterhändler planen, die Gespräche in Washington noch in diesem Monat wieder aufzunehmen. Es wäre dies bereits die dritte Verhandlungsrunde seit dem Start der Gespräche im Februar dieses Jahres. Die USA haben die bevorstehenden Verhandlungen bislang noch nicht offiziell bestätigt.

Pharmasektor im Fokus

Ziel der Gespräche ist es, ein bestehendes vorläufiges Rahmenabkommen in einen rechtsverbindlichen Vertrag umzuwandeln. Dieser soll vor allem Exporteuren Rechtssicherheit bieten – darunter insbesondere dem Schweizer Pharmasektor, der zu den wichtigsten Exportbranchen des Landes zählt. Schweizer Pharmaunternehmen sind stark auf den US-Markt angewiesen und profitieren von stabilen Handelsbedingungen.

Die Schweiz zeigt sich optimistisch, dass eine Einigung möglicherweise sogar vor Ende Juli gelingen könnte. Laut dem Bloomberg-Bericht nimmt Bern eine deutliche Bereitschaft der USA wahr, einen Vertrag abzuschließen. Ein im Bericht zitierter US-Beamter erklärte, die USA freuten sich auf den Abschluss eines Abkommens, das Barrieren für amerikanische Waren beseitigen würde.

Streitpunkt Section 301

Ein zentraler Konfliktpunkt bleibt jedoch bestehen: Die USA weigern sich, der Schweiz eine Obergrenze für Zölle zu gewähren, die aus laufenden Untersuchungen nach Section 301 des US-Handelsgesetzes resultieren könnten. Section 301 ermächtigt die US-Regierung, Handelspartner wegen unfairer Handelspraktiken mit Strafzöllen zu belegen. Das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer betont ausdrücklich, dass kein Zusammenhang zwischen diesen Untersuchungen und den laufenden bilateralen Handelsverhandlungen bestehe.

Für die Schweiz als exportorientierte Volkswirtschaft sind stabile und verlässliche Handelsbedingungen mit den USA von großer Bedeutung. Die Vereinigten Staaten gehören zu den wichtigsten Absatzmärkten für Schweizer Güter, allen voran Pharmazeutika, Maschinen und Uhren. Ein verbindliches Handelsabkommen würde Schweizer Unternehmen die nötige Planungssicherheit im aktuell volatilen globalen Handelsumfeld verschaffen.

Schweiz Usa HandelsabkommenZölle SchweizMeistbegünstigungsklauselSchweizer PharmasektorUs-HandelsverhandlungenSection 301Jamieson GreerBilateraler Handel

Disclaimer