Schweiz verschärft Bankenregulierung nach Credit-Suisse-Kollaps deutlich
Der Bundesrat schlägt neue Regeln für Bußgelder, Banker-Haftung und Boni-Rückforderungen vor – als Konsequenz aus dem CS-Desaster.

Die Schweiz zieht nach dem spektakulären Zusammenbruch der Credit Suisse die regulatorischen Konsequenzen. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu umfassenden Änderungen des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eingeleitet. Die Vorschläge sehen weitreichendere Befugnisse für die Finanzmarktaufsicht Finma sowie neue Regeln zur Verantwortlichkeit von Bankern und zur Rückforderung von Boni vor.
Konkret würde die Finma künftig Bußgelder gegen Finanzinstitute verhängen können – ein Instrument, das ihr bislang fehlt. Derzeit kann die Behörde lediglich Lizenzen entziehen, Berufsverbote aussprechen und unrechtmäßig erzielte Gewinne einziehen. Die neuen Maßnahmen sehen Bußgelder von bis zu 10 Prozent des jährlichen Betriebsertrags vor.
Größere Banken würden zudem einem neuen Verantwortlichkeitssystem unterliegen, das Führungskräften und dem oberen Management explizit definierte Pflichten zuweist. Systemrelevante Institute müssten darüber hinaus Regelungen einführen, die den Aufschub oder die Rückforderung – sogenannte Clawbacks – von Boni bei Fehlverhalten ermöglichen.
Hintergrund: Der CS-Kollaps als Wendepunkt
Der Zusammenbruch der 167 Jahre alten Credit Suisse und ihre Notübernahme durch die UBS im Jahr 2023 hatten die Schweiz tief erschüttert. Das Bankwesen ist eine tragende Säule der Schweizer Wirtschaft und nationalen Identität: Der Finanzsektor erwirtschaftet rund 9 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts. Die Bilanzsumme der UBS von 1,7 Billionen US-Dollar übersteigt dabei die Größe der gesamten Schweizer Volkswirtschaft.
Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen „Too Big to Fail"-Pakets, das als direkte Antwort auf die CS-Rettung entwickelt wurde. Das Finanzministerium erklärte, die Reformen sollten das Risiko verringern, dass eine weitere systemrelevante Bank staatliche Notinterventionen benötigt. „Die Schweiz soll einer der weltweit führenden Finanzplätze mit einem stabilen und wettbewerbsfähigen Finanzsektor bleiben", so das Ministerium.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. November. Die Regierung geht davon aus, dass die Gesetzesänderungen frühestens 2029 in Kraft treten könnten. Einige ursprüngliche Vorschläge wurden bereits abgeschwächt: So gilt das neue Verantwortlichkeitssystem nur für Banken mit mindestens 250 Mitarbeitern, kleinere Institute sind von den neuen Liquiditätsregeln ausgenommen.
Branche gespalten – Finma als „Superbehörde"?
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Zur AktienanalyseDie Reaktionen aus der Finanzbranche sind gemischt. Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüßte die Maßnahmen zur Stärkung von Liquidität und Verantwortlichkeit grundsätzlich. Gleichzeitig warnte der Verband, das Gesamtpaket sei zu umfangreich, und die Finma laufe durch ihre erweiterten Befugnisse Gefahr, zu einer „Superbehörde" zu werden.
Separat und besonders umstritten ist ein weiterer Vorschlag zu den Eigenkapitalanforderungen der UBS. Dieser würde die Bank – die nun die einzige global systemrelevante Bank der Schweiz ist – dazu verpflichten, rund 20 Milliarden US-Dollar an zusätzlichem Kapital für ihre ausländischen Tochtergesellschaften vorzuhalten. Die UBS hat massiv gegen diese Pläne lobbyiert.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats verschob am Dienstag eine Abstimmung über diese Eigenkapitaländerungen. Obwohl die Entscheidung der parlamentarischen Kommission nicht bindend ist, gilt sie als wichtiger Indikator für die Bereitschaft der Gesetzgeber, die Kapitalbelastung für die UBS zu reduzieren. In der Kommission wurde diskutiert, der UBS zu erlauben, zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) zur Deckung eines Teils der Anforderungen zu nutzen, statt ausschließlich auf hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) – die teuerste Finanzierungsform – zurückzugreifen. Die Kommission nimmt ihre Beratungen am 31. August wieder auf.


