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Schuldenrekord belastet Bundeshaushalt massiv

Investitionen in Verteidigung und Klima treiben Neuverschuldung auf fast 850 Milliarden Euro

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Schuldenrekord belastet Bundeshaushalt massiv

Der Haushaltsentwurf der schwarz-roten Bundesregierung sieht eine massive Neuverschuldung vor, die in der Geschichte Deutschlands bisher einmalig ist. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant für das Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro, was einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dem stehen jedoch lediglich Einnahmen von 421 Milliarden Euro gegenüber, sodass die Neuverschuldung von 33,3 Milliarden Euro auf 81,8 Milliarden Euro ansteigen soll.

Für die kommenden Jahre wird die Verschuldung noch weiter ausgeweitet. Bis 2029 soll die Nettokreditaufnahme im regulären Haushalt auf insgesamt 500 Milliarden Euro steigen. Zusätzlich sind Ausgaben aus sogenannten Sonderschuldentöpfen für die Bundeswehr sowie für Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von weiteren 347 Milliarden Euro vorgesehen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Neuverschuldung von rund 850 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.

Die bestehende Schuldenlast des Bundes von derzeit 1,617 Billionen Euro würde damit bis 2029 um mehr als die Hälfte auf etwa 2,464 Billionen Euro anwachsen. Das Bundesfinanzministerium räumt ein, dass eine solche Nettokreditaufnahme unter normalen Umständen nicht akzeptabel wäre. Man betont jedoch, dass die aktuellen Zeiten außergewöhnlich seien und massive Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Modernisierung notwendig seien. Finanzminister Klingbeil bezeichnet sich selbst als „Investitionsminister“ und plant, die Investitionen des Bundes dauerhaft auf über 100 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem tatsächlichen Investitionsvolumen von 75 Milliarden Euro im Jahr 2024, wobei damals noch Mittel nicht vollständig abgerufen wurden.

Trotz der Rekordausgaben ist der Haushalt eng kalkuliert, und noch nicht alle zu erwartenden Ausgaben sind im Entwurf berücksichtigt. Ausstehende Steuerausfälle durch geplante Wachstumsanreize, wie Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, Elektro-Dienstfahrzeuge sowie Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung, sind bisher nicht enthalten. Die Länder weigern sich, die dadurch entstehenden Steuerausfälle anteilig mitzutragen. Darüber hinaus ist unklar, ob der Bund künftig höhere Zuschüsse an die Sozialversicherungen – darunter Renten-, Kranken- und Pflegekassen – leisten muss. Hier setzt das Finanzministerium auf eine baldige wirtschaftliche Belebung, die stabilisierend auf das Sozialwesen wirken soll.

Nach der Kabinettsverabschiedung des Haushaltsplans wird das Gesetzeswerk dem Bundestag vorgelegt, wo die Abgeordneten noch Änderungen vornehmen können. Dabei wird von einer strengeren Haushaltsdisziplin in den Regierungsfraktionen ausgegangen als in der vergangenen Legislaturperiode.

Lars KlingbeilHaushaltFinanzenSchuldenDeutschland

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