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Schlichtung im Tarifkonflikt öffentlicher Dienst gestartet

Geheime Beratungen, Streikverbot und eine mögliche Urabstimmung bei Scheitern

Schlichtung im Tarifkonflikt öffentlicher Dienst gestartet

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes mit über 2,5 Millionen Beschäftigten ist die Schlichtung angelaufen. Nach wochenlangen Warnstreiks und drei ergebnislosen Verhandlungsrunden haben Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände das Verfahren eingeleitet. Die Schlichtungskommission wird vom früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und dem ehemaligen Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr (SPD) geleitet. Ihre Beratungen haben bereits begonnen. Der genaue Ort der Sitzungen bleibt geheim, und die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen.

Die Schlichtung folgt einem festgelegten Ablauf. Innerhalb einer Woche nach Beginn der Beratungen muss die Kommission eine Einigungsempfehlung vorlegen. Diese Empfehlung ist nicht bindend, sondern dient lediglich als Grundlage für die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen den Tarifparteien. Während des Schlichtungsverfahrens gilt ein Streikverbot. Das Verfahren soll dazu beitragen, festgefahrene Verhandlungen wieder in Gang zu bringen und eine Eskalation des Arbeitskampfs zu verhindern.

Die Gewerkschaften ver.di und der Deutsche Beamtenbund dbb fordern acht Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 350 Euro mehr im Monat. Zudem verlangen sie drei zusätzliche freie Tage pro Jahr. Die Arbeitgeberseite hatte zuletzt ein Angebot mit Lohnsteigerungen im Gesamtvolumen von 5,5 Prozent unterbreitet. Dieses Angebot wurde von den Gewerkschaften als unzureichend zurückgewiesen, was schließlich zur Einleitung der Schlichtung führte.

Für den 5. April ist die nächste Verhandlungsrunde angesetzt. Sollte eine der Parteien die Empfehlung der Schlichter ablehnen, könnte die Gewerkschaft eine Urabstimmung unter den Mitgliedern einleiten. Dies könnte in der Folge zu einem flächendeckenden Streik führen. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass Schlichtungsverfahren in den meisten Fällen zu einer Einigung geführt haben. Lediglich im Jahr 1992 wurde ein Schlichterspruch nicht akzeptiert, was damals rund zehntägige flächendeckende Streiks zur Folge hatte. Im Anschluss einigten sich die Tarifparteien auf einen Kompromiss, der nah an dem ursprünglichen Schlichterspruch lag.

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