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Schlechtes Handynetz: Neue App sichert Verbrauchern Geld zurück

Die Bundesnetzagentur startet eine neue Mess-App, die Mobilfunknutzern bei schlechtem Netz Preisminderung oder Sonderkündigung ermöglicht.

Schlechtes Handynetz: Neue App sichert Verbrauchern Geld zurück

Wer für sein Mobilfunknetz zahlt, aber weniger bekommt als vertraglich vereinbart, hat ab sofort ein rechtliches Druckmittel. Die Bundesnetzagentur hat die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" gestartet. Mit ihr können Verbraucherinnen und Verbraucher nachweisen, dass ihr Netz deutlich langsamer ist als vom Anbieter versprochen – und daraus konkrete Ansprüche ableiten.

Grundlage ist ein gesetzlich verankertes Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung bei erheblichen Abweichungen zwischen zugesicherter und tatsächlich gelieferter Netzqualität. Entscheidend ist dabei das Wort „erheblich": Nicht jede kurze Schwankung reicht aus, um Ansprüche geltend zu machen.

So funktioniert das Messverfahren

Das Verfahren ist klar geregelt, aber aufwendig. Nutzerinnen und Nutzer müssen insgesamt 30 Messungen über fünf Tage verteilt durchführen. Wird die vertraglich vereinbarte Mindestschwelle an drei dieser fünf Tage kein einziges Mal erreicht, greift der Rechtsanspruch. Erst dann können Betroffene gegenüber ihrem Anbieter aktiv werden.

Die Mindestgeschwindigkeiten, die dabei gelten, sind nach Bevölkerungsdichte gestaffelt:

  • Dünn besiedelte Gebiete: mindestens 10 % der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit
  • Mittlere Haushaltsdichte: mindestens 15 %
  • Dicht besiedelte Gebiete: mindestens 25 %

Verbraucherschützer kritisieren seit Langem, dass Netzbetreiber bei Handyverträgen häufig eine geschätzte maximale Übertragungsrate angeben, die in der Praxis kaum erreicht wird. Besonders in ländlichen Regionen klagen Nutzer regelmäßig über langsame Verbindungen oder komplette Netzausfälle – trotz Milliardeninvestitionen der Branche in den vergangenen Jahren.

Kein automatischer Rabatt – Verbraucher müssen selbst aktiv werden

Ein wichtiger Punkt, den Betroffene kennen sollten: Eine Preisreduzierung erfolgt nicht automatisch. Wer seinen Anspruch durchsetzen möchte, muss selbst das Gespräch mit dem Netzanbieter suchen und klären, wie viel weniger zu zahlen ist oder wann ein vorzeitiger Vertragsausstieg möglich ist. Im Streitfall bleibt nur der Klageweg.

Genau hier setzt die Kritik an: Verbraucherschutzorganisationen halten das gesamte Verfahren für zu kompliziert und bürokratisch. Auch die Telekommunikationsanbieter selbst warnen vor einem hohen Verwaltungsaufwand. Für Privatanleger, die in Telekommunikationsaktien investiert sind, könnte das neue Regelwerk langfristig Druck auf die Margen der Netzbetreiber ausüben – auch wenn die unmittelbaren Auswirkungen vorerst begrenzt bleiben dürften.

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