ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Sammelklage gegen Meta: Facebook-Datenklau vor Gericht

Betroffene können Schadenersatz fordern – Verjährung wird durch Klage gestoppt

Sammelklage gegen Meta: Facebook-Datenklau vor Gericht

Betroffene des groß angelegten Datendiebstahls bei Facebook im Jahr 2021 haben bald die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta anzuschließen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte, können Millionen Betroffene in Deutschland ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Voraussetzung dafür ist lediglich der Nachweis, dass man zu den Opfern des Datendiebstahls gehört. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das Mitte November die Rechte der Betroffenen gestärkt hat.

Bei dem Vorfall hatten unbekannte Täter die Daten von rund 533 Millionen Nutzerinnen und Nutzern aus insgesamt 106 Ländern erbeutet und im Internet veröffentlicht. Sie nutzten dafür die Funktion "Freunde suchen" auf der Plattform. In Deutschland waren rund sechs Millionen Menschen betroffen. Meta hat bisher viele der eingereichten Klagen erfolgreich abwehren können und betonte wiederholt, die Ansprüche seien unbegründet.

Der BGH entschied jedoch, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten bereits ausreicht, um Schadenersatz zu fordern. Der Vorsitzende Richter nannte dabei 100 Euro als Beispiel für einen möglichen Entschädigungsbetrag. Sollte ein Betroffener zusätzlich psychische Beeinträchtigungen erlitten haben, könne dies zu einer höheren Entschädigung führen. Allerdings ist der Schadenersatz für den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten als eher gering einzustufen.

Interessierte können sich voraussichtlich ab dem neuen Jahr der Musterfeststellungsklage anschließen, da das Bundesamt für Justiz das dafür notwendige Klageregister noch öffnen muss. Um rechtzeitig informiert zu werden, bietet der vzbv einen News-Alert an. Wichtig sei auch, dass durch die Sammelklage mögliche Ansprüche nicht verjähren, selbst wenn das Klageregister erst nach dem Jahreswechsel zur Verfügung steht.

Das Urteil und die geplante Klage geben den Betroffenen eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, ohne eigene Kosten Schadenersatz einzufordern. Mit der Unterstützung des vzbv soll der Prozess für die Verbraucher so unkompliziert wie möglich gestaltet werden. Trotz der begrenzten Höhe des möglichen Schadenersatzes ist dies für viele eine Chance, zumindest eine symbolische Wiedergutmachung für den Kontrollverlust über ihre persönlichen Daten zu erhalten.

FacebookDatenschutzKlageBGHBundesgerichtshofSocial Media

Disclaimer