ANZEIGE

Sam Bankman-Fried scheitert mit Berufung gegen FTX-Betrugsurteil

Das US-Berufungsgericht bestätigt einstimmig die 25-jährige Haftstrafe des FTX-Gründers wegen Milliardenbetrugs.

•• 2 Min
Sam Bankman-Fried scheitert mit Berufung gegen FTX-Betrugsurteil

Sam Bankman-Fried ist am Freitag mit seinem Versuch gescheitert, seine Verurteilung wegen Betrugs und die damit verbundene 25-jährige Haftstrafe anzufechten. Ein dreiköpfiges Richtergremium des US-Berufungsgerichts für den zweiten Bezirk in Manhattan wies seine Berufung einstimmig zurück. Die Beweise der Staatsanwaltschaft gegen den FTX-Gründer seien „vorsichtig ausgedrückt, robust" gewesen, erklärte das Gericht.

Bezirksrichter Barrington Parker fasste das Kernproblem in seiner schriftlichen Begründung prägnant zusammen: „Während er Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden öffentlich versicherte, dass die Kundengelder bei FTX sicher seien, nutzte er FTX gleichzeitig als sein persönliches Sparschwein und gab Kundengelder für Immobilien, politische Spenden und Investitionen aus."

Der Vorwurf: Betrug von epischem Ausmaß

Bankman-Fried war im Oktober 2023 von einer Bundesjury in Manhattan in sieben Anklagepunkten für schuldig befunden worden – darunter zwei Anklagepunkte wegen Betrugs und fünf wegen Verschwörung. Die Staatsanwaltschaft der US-Staatsanwaltschaft in Manhattan warf ihm vor, insgesamt 8 Milliarden US-Dollar von FTX-Kunden gestohlen zu haben, um Verluste bei seinem auf Kryptowährungen spezialisierten Hedgefonds Alameda Research auszugleichen. Die Ankläger bezeichneten dies als „Betrug von epischem Ausmaß". Im März 2024 wurde Bankman-Fried zu 25 Jahren Haft verurteilt.

Bankman-Fried selbst hatte stets auf nicht schuldig plädiert. Bei seinem Prozess räumte er zwar Fehler bei der Führung von FTX ein, bestritt jedoch, jemals Gelder gestohlen zu haben. Sein Verteidigungsteam argumentierte in der Berufung, dass der vorsitzende Richter Lewis Kaplan ihn zu Unrecht daran gehindert habe, Beweise vorzulegen, die seine Überzeugung stützten, FTX habe über ausreichend Mittel verfügt, um Kundenabhebungen zu decken.

Das Berufungsgericht widersprach dieser Argumentation jedoch klar. Es verwies auf einen rechtlichen Präzedenzfall, wonach Betrug in dem Moment eintritt, in dem ein Angeklagter jemanden dazu verleitet, Geld oder Eigentum auszuhändigen – selbst wenn der Angeklagte beabsichtigt, das Opfer später zu entschädigen. „FTX-Kunden wurden betrogen, sobald Bankman-Fried ihr Geld an Alameda überwies, ungeachtet dessen, wie fest er daran glaubte, das Geld später zurückgeben zu können", schrieb Richter Parker.

Mögliche nächste Schritte: Supreme Court und Begnadigungsgesuch

Die Anwälte von Bankman-Fried reagierten zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme. Als nächste rechtliche Schritte kämen eine Anhörung vor allen aktiven Richtern des zweiten Bezirks oder eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof der USA in Betracht. Parallel dazu bemüht sich Bankman-Fried laut dem Büro für Begnadigungsanträge des US-Justizministeriums um eine Begnadigung durch Präsident Donald Trump. Weder das Weiße Haus noch das Justizministerium äußerten sich dazu.

Vor dem spektakulären Zusammenbruch von FTX im Jahr 2022 galt Bankman-Fried als einer der einflussreichsten Akteure der Kryptobranche und war Multimilliardär. Seinen Ruf pflegte er durch großzügige philanthropische und politische Spenden. Bei der Urteilsverkündung im März 2024 stellte Richter Kaplan fest, Bankman-Fried habe gewusst, dass sein Handeln falsch war, aber „eine sehr schlechte Wette auf die Wahrscheinlichkeit eingegangen, erwischt zu werden".

Drei ehemalige enge Mitarbeiter von Bankman-Fried bekannten sich wegen ihrer Beteiligung schuldig und sagten im Prozess gegen ihren früheren Chef aus. Bankman-Fried sitzt derzeit in einem Bundesgefängnis mit niedriger Sicherheitsstufe in der Nähe von Santa Barbara in Kalifornien. Eine früheste Entlassung wäre erst im Jahr 2044 möglich.

Sam Bankman-FriedFtx BetrugKryptobörse FtxBerufungsgericht UrteilAlameda ResearchKryptowährung BetrugFtx Zusammenbruch

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.