Ryanair unter Beschuss: Ermittlungen wegen Sitzplatzgebühren neben Kindern
Britische Wettbewerbsbehörde prüft, ob Ryanairs 8-Pfund-Gebühr für Sitzplätze neben Kindern rechtlich zulässig ist.

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair Holdings Plc. steht erneut im Fokus von Verbraucherschutzbehörden. Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, kurz CMA) hat am Donnerstag offiziell eine Untersuchung gegen den Konzern eingeleitet. Im Mittelpunkt steht eine Gebühr, die Eltern zahlen müssen, wenn sie neben ihren eigenen Kindern sitzen möchten.
Konkret geht es um eine Sitzplatzgebühr in Höhe von 8 Britischen Pfund pro Flug. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair sind Eltern verpflichtet, neben Kindern im Alter zwischen 2 und 11 Jahren zu sitzen. Für diese Pflicht verlangt die Fluggesellschaft jedoch eine zusätzliche Zahlung – ein Umstand, den die CMA nun auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüft.
Die Behörde prüft dabei, ob diese Gebühr nach geltendem britischen Vertragsrecht als unzulässig einzustufen ist. Im Kern stellt sich die Frage, ob es rechtens ist, Eltern für etwas zur Kasse zu bitten, das die Fluggesellschaft selbst in ihren eigenen Geschäftsbedingungen als Pflicht definiert.
Hintergrund: Gebührenstreit in der Luftfahrtbranche
Das Thema Zusatzgebühren bei Billigfluggesellschaften ist für Verbraucher in Deutschland und ganz Europa seit Jahren ein Streitpunkt. Fluggesellschaften wie Ryanair finanzieren ihr Niedrigpreismodell unter anderem durch eine Vielzahl von Zusatzleistungen, für die separat gezahlt werden muss – darunter Gepäck, bevorzugtes Einsteigen und eben auch die Wahl des Sitzplatzes.
Besonders brisant ist der aktuelle Fall, weil die Gebühr nicht für eine optionale Komfortleistung erhoben wird, sondern für eine Sitzplatzkombination, die Ryanair selbst als notwendig vorschreibt. Eltern kleiner Kinder zwischen 2 und 11 Jahren haben laut den Bedingungen der Airline keine Wahl – sie müssen neben ihren Kindern sitzen. Dass sie dafür dennoch bezahlen sollen, wirft grundlegende verbraucherschutzrechtliche Fragen auf.
Die CMA ist eine der einflussreichsten Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden in Europa. Ihre Untersuchungen haben in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Änderungen von Unternehmensrichtlinien oder zu Bußgeldern geführt. Für Ryanair könnte das Ergebnis dieser Prüfung weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur in Großbritannien, sondern möglicherweise auch als Signal für Regulierungsbehörden in anderen europäischen Ländern.
Was bedeutet das für Verbraucher?
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Zur AktienanalyseFür deutsche Reisende, die mit Ryanair fliegen, ist die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sollte die CMA zu dem Schluss kommen, dass die Gebühr unzulässig ist, könnte dies Präzedenzwirkung entfalten. Verbraucherschützer in Deutschland und der EU könnten ähnliche Prüfungen anstoßen.
Ryanair hat sich bislang nicht öffentlich zu den Ermittlungen geäußert. Die CMA hat angekündigt, die Untersuchung auf Basis des geltenden Vertragsrechts durchzuführen. Ein Zeitplan für die Ergebnisse wurde bislang nicht kommuniziert.


