Ritter Sport unterliegt im Quadrat-Streit gegen Haferriegel
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport erleidet eine juristische Schlappe im Markenrechtsstreit. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage gegen einen quadratischen Haferriegel ab – eine Niederlage für das Waldenbucher Traditionsunternehmen.

Im Kampf um die quadratische Form hat Ritter Sport vor dem Landgericht Stuttgart eine empfindliche Niederlage kassiert. Die zuständige Kammer wies die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Mannheimer Firma Wacker vollständig ab. "Wir haben keine Markenverletzungen gesehen", begründete der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer die Entscheidung.
Kleine Firma wehrt sich erfolgreich
Der schwäbische Schokoladenproduzent sah seine geschützte dreidimensionale Formmarke durch einen quadratischen Haferriegel bedroht. Ritter Sport forderte nicht nur die Einstellung der bisherigen Verpackung, sondern auch den Rückruf bereits ausgelieferter Ware. Die beklagte Firma Wacker beschäftigt lediglich rund 30 Mitarbeiter und verweist auf die Mannheimer Innenstadt als Inspiration für die quadratische Verpackungsform.
Erfolgsgeschichte mit Kratzer
Die Niederlage wiegt für Ritter Sport besonders schwer, da das Unternehmen seine Formmarke in der Vergangenheit erfolgreich verteidigt hatte. In einem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Konkurrenten Milka konnte sich der Waldenbucher Hersteller durchsetzen. Die quadratische Form gilt als zentrales Markenzeichen und wichtiges Differenzierungsmerkmal im hart umkämpften Süßwarenmarkt.
Unterschiede in der Verpackung
Trotz der quadratischen Grundform weist die Wacker-Verpackung deutliche Unterschiede auf. Der Haferriegel ist kleiner als die klassische 100-Gramm-Tafel von Ritter Sport und verfügt über längere Seitenlaschen. Diese Unterschiede waren für das Gericht offenbar ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
Berufung wahrscheinlich
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Zur AktienanalyseDie Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Bereits während der mündlichen Verhandlung kündigten die Anwälte von Ritter Sport an, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen. Ob das Unternehmen diesen Schritt tatsächlich vollzieht, war zunächst nicht bekannt. Für Anleger bleibt abzuwarten, wie sich der Rechtsstreit auf die Markenpositionierung auswirkt.
Bedeutung für den Markt
Der Fall zeigt, wie hart umkämpft der deutsche Süßwarenmarkt ist. Formmarken spielen eine wichtige Rolle bei der Produktdifferenzierung und können erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Für kleinere Marktteilnehmer wie Wacker bedeutet der Erfolg vor Gericht mehr Gestaltungsfreiheit im wachsenden Segment der gesünderen Snack-Alternativen.


