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Risikolebensversicherung mit 56: Brauche ich sie noch wirklich?

Ein alleinstehender 56-Jähriger ohne Erben fragt sich, ob eine Verlängerung seiner 400.000-Dollar-Police sinnvoll ist.

Risikolebensversicherung mit 56: Brauche ich sie noch wirklich?

Ein 56-jähriger Single ohne direkte Erben steht vor einer typischen Frage der Finanzplanung: Lohnt sich die Verlängerung einer Risikolebensversicherung, wenn niemand wirtschaftlich von einem abhängig ist? Der Fall, der von MarketWatch aufgegriffen wurde, beleuchtet eine Situation, mit der viele Menschen mittleren Alters konfrontiert sind.

Der Betroffene hält derzeit eine Risikolebensversicherung mit zehnjähriger Laufzeit über 400.000 US-Dollar. Hinzu kommt eine Gruppenlebensversicherung über 200.000 US-Dollar, die über seinen Arbeitgeber läuft. Da die bestehende Police in eineinhalb Jahren ausläuft, plant er, sie in naher Zukunft zu erneuern – und begann daher mit einer Kostenrecherche.

Im Gespräch mit einem Versicherungsvertreter stieß er jedoch auf ein grundlegendes Problem: Der Vertreter erklärte, dass sein Bruder – der bisherige sekundäre Begünstigte – nicht als Begünstigter aufgenommen werden könne. Der Grund: Der Bruder sei nicht finanziell vom Einkommen des Antragstellers abhängig und erfülle damit nicht das Kriterium des sogenannten „versicherbaren Interesses" (englisch: insurable interest).

Was bedeutet „versicherbares Interesse"?

Das Konzept des versicherbaren Interesses ist ein zentrales Prinzip im Versicherungsrecht – sowohl in den USA als auch in Deutschland. Es besagt, dass eine Person, die als Begünstigter einer Lebensversicherung eingesetzt werden soll, einen nachweisbaren finanziellen Schaden durch den Tod des Versicherten erleiden müsste. Bei Ehepartnern, Kindern oder wirtschaftlich abhängigen Personen ist dies in der Regel unproblematisch. Bei Geschwistern ohne finanzielle Abhängigkeit hingegen kann dies – wie im geschilderten Fall – zum Hindernis werden.

Die bisherigen primären Begünstigten der Police, die Eltern des Mannes, sind inzwischen verstorben. Damit entfällt auch dieser ursprüngliche Absicherungsgrund. Der Bruder war lediglich als sekundärer Begünstigter eingetragen – also als Ersatz für den Fall, dass die Eltern nicht mehr leben.

Die zentrale Frage: Wer braucht eigentlich eine Risikolebensversicherung?

Risikolebensversicherungen dienen primär dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern, die vom Einkommen des Verstorbenen abhängig sind. Klassische Szenarien sind Ehepartner, minderjährige Kinder oder andere Personen, für die man finanziell Verantwortung trägt. Für alleinstehende Personen ohne Unterhaltsberechtigte stellt sich daher die berechtigte Frage, ob eine solche Police überhaupt notwendig ist.

Hinzu kommt, dass mit steigendem Alter die Prämien für Risikolebensversicherungen deutlich ansteigen. Ein 56-Jähriger zahlt für eine vergleichbare Police erheblich mehr als noch mit 46 Jahren. Wer keine Personen hat, die auf sein Einkommen angewiesen sind, könnte die Prämienkosten möglicherweise sinnvoller in den eigenen Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge investieren.

Der geschilderte Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, die eigene Versicherungssituation regelmäßig zu überprüfen – insbesondere nach einschneidenden Lebensveränderungen wie dem Tod von Angehörigen oder dem Ende einer Partnerschaft. Was einst sinnvoll und notwendig war, kann mit der Zeit an Relevanz verlieren. Eine unabhängige Finanzberatung kann helfen, die individuell passende Entscheidung zu treffen.

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