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Rhode Island: Cannabis-Behörde beantragt Aufhebung der Lizenzsperrverfügung

Nach Abschaffung der umstrittenen Wohnsitzpflicht für Cannabis-Händler fordert Rhode Islands Regulierungsbehörde die Aufhebung einer gerichtlichen Blockade.

Rhode Island: Cannabis-Behörde beantragt Aufhebung der Lizenzsperrverfügung

Die Cannabis Control Commission des US-Bundesstaates Rhode Island hat bei einer Bundesrichterin beantragt, eine einstweilige Verfügung aufzuheben, die das laufende Lizenzierungsverfahren für Cannabis-Einzelhändler blockiert. Grundlage des Antrags ist eine Gesetzesänderung, die Gouverneur Dan McKee (D) am 10. Juni unterzeichnet hat und die die ursprünglich umstrittene Wohnsitzpflicht für Lizenzinhaber abschafft.

Die einstweilige Verfügung war am 8. April von US-Bezirksrichterin Melissa DuBose verhängt worden. Sie hinderte die Regulierungsbehörden daran, ein für Mai geplantes Losverfahren zur Lizenzvergabe durchzuführen, und untersagte zudem die weitere Prüfung und Bewertung von Anträgen auf Einzelhandelslizenzen. Auslöser waren drei Klagen gegen eine Bestimmung im ursprünglichen Rhode Island Cannabis Act von 2022, die vorschrieb, dass Cannabis-Einzelhändler mehrheitlich im Besitz von Einwohnern Rhode Islands sein mussten.

Gesetzesänderung als Reaktion auf die Klagen

Das neue Gesetz erklärt das ursprüngliche Antragsverfahren für nichtig und stößt ein vollständig neues an. Antragsteller werden künftig als Personen oder Unternehmen definiert, die einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz oder eines Zertifikats zum Besitz oder Betrieb eines Cannabis-Unternehmens gestellt haben. Damit entfällt die bisherige Bindung an den Wohnsitz in Rhode Island als Zulassungskriterium.

Besonders relevant ist auch die Anpassung der sogenannten „Social Equity"-Lizenzen. Von diesen sechs speziellen Lizenzen, die für Personen reserviert sind, die durch den Krieg gegen Drogen benachteiligt wurden, wurden alle Bezüge zu Rhode Island als Wohnsitzvoraussetzung gestrichen. Stattdessen müssen Unternehmen nun mehrheitlich im Besitz von Personen sein, die nachweisen können, dass sie unverhältnismäßig stark von der strafrechtlichen Verfolgung früherer Drogenverbote betroffen waren – etwa durch eine eigene Verhaftung oder die Verhaftung eines Familienmitglieds.

Die Anwälte des Bundesstaates argumentieren in ihrem Antrag, dass die einstweilige Verfügung damit hinfällig geworden sei: „Die Ziele der einstweiligen Verfügung dieses Gerichts wurden nun durch die gesetzgeberischen Maßnahmen der Generalversammlung dauerhaft umgesetzt", heißt es in dem eingereichten Schriftsatz. „Damit ist die einstweilige Verfügung dieses Gerichts nun hinfällig und im Wesentlichen eine rechtliche Nichtigkeit."

Neue Frist und offene Rückerstattungen

Das neue Gesetz verpflichtet die Cannabis Control Commission, innerhalb von 60 Tagen – also bis zum 10. August – ein neues Antragsverfahren zu eröffnen. Kommissionssprecherin Charon Rose erklärte, dass die Mitarbeiter derzeit die nächsten Schritte planen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir den Prozess wieder in Gang bringen können, sobald wir von den zuständigen Stellen grünes Licht erhalten", sagte sie.

Rund 100 Anträge befinden sich weiterhin in der Schwebe. Viele Antragsteller zahlen derweil weiterhin Miete für Ladenlokale, die sie möglicherweise gar nicht eröffnen können. Das neue Gesetz erlaubt zwar allen Erstbewerbern die Rückerstattung der an die Kommission gezahlten Gebühren – Mietzahlungen werden jedoch nicht erstattet. Bis Montag waren noch keine Rückerstattungen ausgezahlt worden, wie Rose bestätigte.

Die finanziellen Belastungen für die Antragsteller sind erheblich: Alle potenziellen Einzelhändler müssen eine Antragsgebühr von 7.500 US-Dollar sowie eine jährliche Lizenzgebühr von 30.000 US-Dollar entrichten. Für zugelassene „Social Equity"-Antragsteller wurden die Gebühren für das erste Jahr erlassen. Für viele der wartenden Bewerber bleibt die Situation damit trotz der gesetzlichen Neuregelung finanziell belastend – der Ausgang des Gerichtsverfahrens wird nun mit Spannung erwartet.

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