Hundesteuer auf Rekordniveau
Corona-Haustier-Trend und steigende Kosten für Futter und Tierarztbesuche prägen die Entwicklung

Im vergangenen Jahr verzeichneten die deutschen Kommunen einen historischen Höhepunkt bei den Einnahmen aus der Hundesteuer. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts erreichten die Einnahmen aus dieser Steuerquelle beeindruckende 414 Millionen Euro - ein Rekordwert, der auf den anhaltenden Haustier-Trend und die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
Die Pandemie hat viele Menschen dazu bewogen, sich einen Hund anzuschaffen, um die Einsamkeit zu bekämpfen und zusätzliche Gesellschaft zu genießen. Dieser Trend trug erheblich dazu bei, die öffentlichen Kassen zu füllen und den Staatshaushalt zu stärken. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg um 3,3 Prozent. Schon in den Jahren zuvor verzeichnete man kontinuierliche Steigerungen, was über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg zu einem Anstieg von 44 Prozent führte. Im Jahr 2012 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer noch auf 288 Millionen Euro.
Die Höhe der Hundesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der Hunde im Haushalt und die Rasse des Hundes. So müssen beispielsweise in Frankfurt am Main Halter von sogenannten Listenhunden, wie Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Bulldogs oder Rottweiler, jährlich 900 Euro Hundesteuer zahlen, während die Steuer für ungefährliche Hunde bei 102 Euro pro Jahr liegt.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseNeben der Hundesteuer wurden Haustierbesitzer im vergangenen Jahr auch von steigenden Kosten für Futter und Tierarztbesuche belastet. Die Futterkosten stiegen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 11,8 Prozent, während die Gesamtteuerung im gleichen Zeitraum bei 6,9 Prozent lag. Tierarztbesuche wurden ebenfalls erheblich teurer und verzeichneten im August 2023 einen Anstieg von 27,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was auf die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) Ende November 2022 zurückzuführen ist.


