ANZEIGE

Prognose: Zwei Weltraumaktien, die bis 2030 in den Nasdaq-100 aufsteigen könnten

SpaceX und Rocket Lab sind bereits im Nasdaq-100 – zwei Raumfahrtaktien könnten bis 2030 folgen.

•• 3 Min
Prognose: Zwei Weltraumaktien, die bis 2030 in den Nasdaq-100 aufsteigen könnten

Die Raumfahrtwirtschaft hat endgültig den Mainstream erreicht. Space Exploration Technologies (SpaceX) ging mit dem größten Börsengang (IPO) der Geschichte an die öffentlichen Märkte und wird inzwischen mit einer Marktkapitalisierung von 2 Billionen US-Dollar bewertet. Der Nasdaq reagierte prompt und nahm SpaceX in den Nasdaq-100 auf – jenen Index, der die 100 größten nicht-finanziellen Unternehmen umfasst, die an der Technologiebörse gehandelt werden. Kurz darauf folgte eine weitere Raumfahrtaktie: Rocket Lab wurde ebenfalls in die renommierte Liste aufgenommen.

Für Anleger ist das ein Signal. Der Weltraum entwickelt sich zunehmend zu einem wirtschaftlichen Hauptstrom und könnte sich als fantastisches Investmentthema für das kommende Jahrzehnt erweisen. Die entscheidende Frage lautet daher: Welche Raumfahrtaktien könnten SpaceX und Rocket Lab bis 2030 in den Nasdaq-100 folgen? Zwei Kandidaten stechen dabei hervor – dazu ein dunkles Pferd, das noch nicht börsennotiert ist.

AST SpaceMobile: Direkt-zu-Gerät als Wagnis

Satelliteninternet ist derzeit das führende Thema der Raumfahrtwirtschaft, angetrieben vom Wachstum des Starlink-Dienstes von SpaceX. Ein Unternehmen, das versucht, in diesen Markt einzudringen und mit Satelliteninternetdiensten zu konkurrieren, ist AST SpaceMobile (ASTS). Die Firma hat große Satellitenarrays entwickelt, die Hochgeschwindigkeitsinternet direkt an Mobilgeräte strahlen können. Das unterscheidet sich grundlegend vom aktuellen Starlink-Dienst, der eine separate Antenne zur Internetverbindung erfordert.

Gelingt es AST SpaceMobile, eine flächendeckende Abdeckung mit diesen Hochgeschwindigkeits-Internetsatelliten zu erreichen, könnte sich eine Umsatzchance in Milliardenhöhe ergeben. Das Management hat bereits mehrere Partnerschaften mit Telekommunikationsunternehmen weltweit geschlossen, die planen, den Dienst bestehenden Kunden als Up-Selling anzubieten. Die große Frage bleibt jedoch, ob das System ordnungsgemäß funktioniert und wann es voll betriebsbereit sein wird. AST SpaceMobile hat Verträge mit Startanbietern abgeschlossen, um seine Satelliten in die Umlaufbahn zu bringen, musste seinen Zeitplan für den Beginn des Serviceverkaufs aber wiederholt verschieben. Die jüngste Verzögerung verschob den Start von Ende 2026 auf Anfang 2027.

Kann AST SpaceMobile das erste Unternehmen sein, das Direkt-zu-Gerät-Satelliteninternet verkauft, könnte es ein massiver Gewinner werden und den Sprung in den Nasdaq-100 schaffen. Dies ist jedoch nicht ohne Risiken.

Intuitive Machines: Ambitionen auf dem Mond

Ein kleinerer Akteur im Raumfahrtsektor, der einen traditionelleren Geschäftsmodellweg beschreitet, ist Intuitive Machines (LUNR). Wie der Ticker andeutet, zielt das Unternehmen darauf ab, ein Logistikdienstleister auf dem Mond zu werden – mit Raumschiffen und Logistikinfrastruktur für die zukünftige Mond-zur-Erde-Lieferkette. Es handelt sich um ein Unternehmen in der Frühphase mit einer kleinen Marktkapitalisierung von 3,34 Milliarden US-Dollar, das aber deutlich höhere Umsätze erzielt als andere Raumfahrtstartups wie AST SpaceMobile.

Im letzten Quartal lag der Umsatz bei 206 Millionen US-Dollar, und das Unternehmen erwartet, den Umsatz im Jahr 2026 auf 1 Milliarde US-Dollar zu steigern. Langfristig möchte Intuitive Machines ein wichtiger Auftragnehmer für staatliche Stellen und kommerzielle Unternehmen sein, die auf dem Mond operieren wollen. Natürlich ist es hochspekulativ, auf den Mond als Investitionsthese zu setzen, doch es gibt eine Renaissance der Investitionen der US-Regierung – in der Hoffnung, dass kommerzielle Partner irgendwann folgen werden. Wie bei AST SpaceMobile ist eine Investition in Intuitive Machines heute sehr riskant. Sollte sich die Mondwirtschaft jedoch verwirklichen, könnte das Unternehmen ein Kandidat für den Nasdaq-100 bis 2030 sein.

Ein dunkles Pferd unter den Kandidaten

Schließlich lohnt ein Blick auf eine weitere Raumfahrtaktie, die bis 2030 möglicherweise dem Nasdaq-100 beitreten könnte, heute aber nicht öffentlich gehandelt wird: Blue Origin. Das von Jeff Bezos gegründete Raumfahrtunternehmen wird inzwischen auf 140 Milliarden US-Dollar bewertet. Damit würde es bereits die Kriterien erfüllen, um Teil des Nasdaq-100 zu sein, wäre es heute börsennotiert. Um mehr Kapital aufzubringen, könnte Blue Origin an die Börse gehen, sobald sein Geschäftsmodell Reife erreicht hat. Falls dies geschieht, wäre es ein sicherer Kandidat für den Nasdaq-100.

Für deutsche Anleger bleibt festzuhalten: Der Weltraumsektor bietet enorme Fantasie, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Die genannten Kandidaten befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, und keiner von ihnen ist ein garantierter Index-Aufsteiger. Wer investiert, sollte die langen Zeithorizonte und technologischen Unsicherheiten einkalkulieren.

Nasdaq-100WeltraumaktienAst SpacemobileIntuitive MachinesSpacexRocket LabBlue OriginSatelliteninternet

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.