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Private Krankenversicherung: So werden Sie teure Risikozuschläge wieder los

Versicherte zahlen oft jahrzehntelang Aufschläge für längst überstandene Vorerkrankungen. Diese Rechte haben Sie.

Private Krankenversicherung: So werden Sie teure Risikozuschläge wieder los

Ein 58-jähriger Selbstständiger zahlt seit Jahren einen Risikozuschlag von knapp 50 Prozent auf seinen PKV-Beitrag. Der Grund: Eine Vorerkrankung, die der Versicherer bei Vertragsabschluss als relevant einstufte. Doch die Erkrankung ist seit über 25 Jahren folgenlos geblieben. Kann er den teuren Aufschlag endlich loswerden?

Die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Versicherungsexperte Alexander Beurmann von der Hamburger Beraterkanzlei Falken Sammer Deppner erklärt, wie Betroffene vorgehen sollten. Der erste Schritt ist die Prüfung des Versicherungsscheins. Dort findet sich üblicherweise ein Hinweis auf die medizinischen Hintergründe des Risikozuschlags.

Wenn der gefahrenerhöhende Umstand dauerhaft weggefallen oder bedeutungslos geworden ist, haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Beitragssenkung. Dies regelt Paragraf 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die rechtliche Grundlage ist also eindeutig.

Hohe Hürden beim Nachweis

Allerdings liegt die Beweislast beim Versicherten. Eine längere Zeit ohne Auswirkungen der Vorerkrankung reicht nicht automatisch aus. Versicherte müssen nachweisen, dass auch in Zukunft keine Folgen oder verbundenen Erkrankungen mehr auftreten können. Das macht die Sache kompliziert.

Die Höhe von Risikozuschlägen muss nicht zwingend dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Versicherer dürfen eigene Kalkulationen vornehmen, abgeleitet aus Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben. Dies lässt sich schwer überprüfen, auch die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich.

Der sinnvollste Weg ist eine fundierte Argumentation mit ärztlichen Befunden. In Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten sollten Versicherte eine Risikoabsenkung medizinisch untermauern. Der Gesamtkontext und eine stringente Argumentation sind dabei entscheidend.

Professionelle Hilfe nutzen

Wenn der Versicherer nicht einwilligt, empfiehlt Beurmann, hartnäckig zu bleiben. Professionelle Unterstützung bieten Versicherungsberater mit Zulassung nach Paragraf 34d Absatz 2 GewO. Diese sind keine Vermittler und verfügen über eine Rechtsberatungserlaubnis. Sie können Mandanten außergerichtlich vertreten.

Alternativ sind spezialisierte Rechtsanwälte geeignete Anlaufstellen. Die Investition in professionelle Hilfe kann sich bei hohen Risikozuschlägen schnell rechnen. Bei einem Aufschlag von 50 Prozent summieren sich die Mehrkosten über Jahre auf erhebliche Beträge.

Der Fall zeigt einmal mehr: Der Wechsel in die private Krankenversicherung sollte sehr gut überlegt sein. Wer diesen Schritt erwägt, sollte sich unabhängig über alle Konsequenzen informieren. Eine PKV ist häufig eine Entscheidung fürs Leben. Zwar gibt es unter bestimmten Umständen Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung, doch vielen werden die Problematiken der PKV erst spät bewusst – dann oft schmerzhaft spürbar.

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